Sehr geehrte Frau Bader, ich bin zur Zeit noch in Elternzeit, diese endet am 2.10.13 (2 Jahre). Laut tel. Auskunft hat mein AG momentan keine TZ Stelle für mich und er möchte, dass ich deshalb meine Elternzeit verlängere. Nun bin ich wieder Schwanger, allerdings ganz früh. Die Schwangerschaft würde ein Beschäftigungsverbot bedeuten. Nun weiß ich nicht wie ich mich verhalten soll. Mit meinem AG habe ich Ende Juli einen Gesprächstermin vereinbart. Ich möchte allerdings noch nichts von der SS sagen, ist mir noch zu früh. Wenn ich nun die Verlängerung der EZ beantrage, würde ich das Geld, was ich im BV erhalten würde verlieren. Können Sie mir einen Rat geben? Vielen Dank!
von LuMa2011 am 15.07.2013, 11:42