Hallo Frau Bader, ich habe für 2 Jahre Elternzeit beantragt, möchte jedoch nach dem Auslaufen meines Elterngeldes nach einem Jahr wieder zurück in den Beruf, weil das finanziell bei uns sonst nicht klappt. Meine Stelle ist nicht nachbesetzt worden, Bedarf wäre eigentlich auch nicht, so dass der AG froh ist, mich einzusparen. So habe ich keine Möglichkeit, vorher wieder einen Anspruch auf meine Stelle oder eine vergleichbare Stelle zu haben, oder doch? Gruß Carmen
Mitglied inaktiv - 04.03.2010, 18:50