Frage: Verkürzung der Elternzeit

Hallo, ich habe bis April 2009 in Teilzeit gearbeitet. Habe eine Elternzeit von 3 Jahren beantragt. Nun möchte ich aber doch schon wieder nach 2 Jahren arbeiten - auch des Geldes wegen (Elterngeld nur auf 2 Jahre). Habe es schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht und er hat abgelehnt und bezieht sich auf meinen ersten Antrag über 3 Jahre. Kann ich dagegen vorgehen? Wie ist hier die Lage, da ich sowieso nur Teilzeit angestellt war, in der Elternzeit darf man ja auch Teilzeit arbeiten. Welche Möglichkeiten habe ich? Danke im voraus

Mitglied inaktiv - 27.02.2010, 23:20



Antwort auf: Verkürzung der Elternzeit

Hallo, da besteht leider nur dann ein Anspruch, wenn etwas wirtschaftlich unvorhergesehens passiert (zB Mann wird arbeitslos) Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.03.2010



Antwort auf: Verkürzung der Elternzeit

verkürzung der elternzeit ist immer ein goodwill vom ag, denn er hat ja ohne dich geplant und dich durch jemanden ersetzt. war bei mir ähnlich, ob du vz oder tz arbeitest spielt da keine rolle. ich würde mir an deiner stelle evtl einen minjob suchen, dem muß er dann in der regel zustimmen.

Mitglied inaktiv - 28.02.2010, 10:49



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