Frage: verfällt die elternzeit?

Hallo! Mein sohn wird im 18. November 2 Jahre alt, seit seinem ersten Geburtstag arbeite ich teilzeit in der elternzeit. jetzt bin ich wieder schwanger und das neue baby soll im februar kommen, der mutterschutz beginnt am 25. dezember. das dritte jahr elternzeit habe ich jetzt beantragt, damit ich nicht vom 18.11. bis 25.12. plötzlich vollzeit arbeiten muss. Frage: Wenn nun im februar 2006 die elternzeit für kind nr.2 beginnt, verfällt dann das restliche dritte Jahr elternzeit für das erste kind. oder hängt man das da einfach hinten dran?! falls es verfällt, hätte ich das vermeiden können, indem ich es nicht beantragt hätte, sondern in der zwischenzeit vollzeit gearbeitet hätte??? Sorry, ist etwas kompliziert, ich hoffe es versteht mich jemand!! DANKE und viele gruesse chris

Mitglied inaktiv - 02.09.2005, 13:03



Antwort auf: verfällt die elternzeit?

Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten dranhängen oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Mit Zustimmung des AG kann man ein Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.09.2005



Antwort auf: verfällt die elternzeit?

Hallo chris02, soweit ich weiß, verfällt das letzte Jahr dann, und es fangen neue 3 Jahre Elternzeit an, wenn Du diese bei Deinem AG beantragst.

Mitglied inaktiv - 05.09.2005, 09:03



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