Frage: Vater will gemeinsames Sorgerecht

Guten Tag. Der Vater meines im Februar 4 Jahre alten Kindes ist ohne jegliche Rücksprache oder Absprache mit mir wie das mit unserem Sohn dann laufen soll 300km weit weg gezogen. Von dem Umzug habe ich auch nur zufällig an dem Wochenende des Umzugs von seiner Mutter erfahren. Das war am 14.8. und seid dem habe ich erst am 23.10. wieder etwas von ihm gehört. Der bestehende Kontakt lief lediglich über seine Mutter. Ich habe keine Informationen darüber wie oft und ob überhaupt er ihn seid dem überhaupt gesehen hat. Schon vorher hat unseren Sohn zu 97% immer seine Mutter geholt und zu 80% auch wieder gebracht. Auch wurden die Wochenenden nicht immer so eingehalten wie sie sollen und wurden oft ohne Rücksprache mit mir entschieden, ich wurde in letzter Minute kurz darüber informiert. Er ist jetzt am 23.10. erneut Vater mit seiner neuen Lebensgefährtin geworden. Nun hat er gestern bei mir angerufen und möchte ein geteiltes Sorgerecht. Seid der Geburt habe ich das alleinige, da wir uns bereits in der Schwangerschaft getrennt haben. Er durfte den kleinen immer sehen wenn es möglich war und ich habe immer bei allem die Füße still gehalten, da ich das gute Verhältnis, das mal da gewesen ist aufrecht erhalten wollte. Wie sieht die Lage gesetzlich aus, wie gehe ich am besten vor? Vielen Dank im Voraus :)

von Elvira66 am 08.11.2016, 12:27



Antwort auf: Vater will gemeinsames Sorgerecht

Hallo, man könnte hier als Argument dagegen anführen, dass er ja "unbekannt" verzogen ist u seine unzuverlässige Art Probleme für Sie mit sich bringen kann (wie sollen Sie die Unterschrift bekommen,w enn er so unzuverlässig ist)? Ob das was wird, schwer zu sagen. Hängt vom Richter ab Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.11.2016



Antwort auf: Vater will gemeinsames Sorgerecht

Hallo, wenn er das gemeinsame Sorgerecht will, dann hast Du keine Chance das zu verhindern. Es steht im gesetzlich zu - fertig. Nur in krassen Ausnahmefällen wird davon noch eine Ausnahme gemacht (z.B. wenn der Vater das Kind misshandelt).

Mitglied inaktiv - 08.11.2016, 13:43



Antwort auf: Vater will gemeinsames Sorgerecht

Das Sorgerecht wird er kriegen. Was ist dagegen einzuwenden? Vielleicht ist ihm beim zweiten Kind gerade das Verantwortungslicht aufgegangen? Aber du musst ihm das Kind weder bringen noch holen. Und du hättest auch die Oma nicht einfach kommen lassen müssen, ohne zu wissen ob der KV sich um das Kind kümmert oder nicht. Inzwischen ist aber sicherlich zwischen Oma und Kind ein Vertrauensverhältnis entstanden; das würde ich tunlichst nicht zerstören wollen. Doch den Umgang mit dem Vater würde ich mit dem Sorgerecht regeln, d.h. nicht vergessen, in die schriftliche Umgangsvereinbarung auch die väterlichen Pflichten aufzunehmen, bspw. immer die erste Hälfte der Schulferien und die großen Familienfeiertage im jährlichen Wechsel. Dann hat das Kind einen geregelten Umgang und du kannnst dich auf die Betreuung verlassen. Ich würde jetzt schnell handeln und die Umgsngsregelung zügig mit ihm aushandeln.

von Pamo am 08.11.2016, 16:11



Antwort auf: Vater will gemeinsames Sorgerecht

Ob Du das GSR "verhindern" kannst ist fraglich. Aber es ist auch kein Weltuntergang. Das einzige was ich quasi sofort erledigen würde wäre ein Bankkonto und einen Sparvertrag solange Du den KV nicht brauchst., Das GSR wird total überbewertet, sooo schlimm ist es nicht. Mein KV ist 6.000 km weit weg bei GSR. und ich habe ihn bisher null gebraucht seit ich so weit weg bin.... und auch als wir 15 km entfernt wohnten habe ich es ausser für Bankkonten nicht gebraucht... so what.... Und WENN er sich jemals quesrtellen würde: geh zum gericht und lass seine Unterschrift ersetzen. Erpressbar bist Du in keinster Weise, lediglich das ASR würde ich abkoppeln lassen. Grus D

von desireekk am 08.11.2016, 17:58



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