Hallo,
ich habe in der neusten Newa-ausgabe von Rund-ums-Baby gelesen das ein Vater weniger Unterhalt leisten muß wenn seine Exfrau mit einem neuen Partern ein Kind hat und länger denn zwei Jahre mit diesem zusammen ist.
Wie geht man jetzt vor um sich dieses Gerichtsurteil zugute zu machen?
Was ist zu beachten?
Wie sieht das mit Unterhaltsforderungen der Exfrau aus?
Gibt es da ein ähnliches Gesetz?
Mitglied inaktiv - 27.04.2005, 09:44
Antwort auf:
Urteil des OLG Schleswig bezügl. Unterhalt
hi,
ganz neu sind solche Entscheidungen nicht.
Eine neue Lebenspartnerschaft (bzw neue Ehe) ist ein Verwirkungsgrund für nachehelichen Unterhalt.
Werden Kleinkinder betreut, wird der eheganttenunterhalt nicht vollständig entfallen können.
Problem dabei macht aber die Beweisbarkeit.
Kann es glaubwürdig nachgewiesen werden, dass eine neue und gefestigte Partnerschaft besteht, ist es einfach.
Hat man sonst keine Beweise, dann gilt häufig dass nach 2 Jahren die Lebenspartnerschaft als gefestigt zu sehen ist und der Unterhalt kann angefochten werden.
Wegen der Anfechtung solltest du deine Situation mit einem Fachanwalt bereden, dem du alle Berweise/Nachweise vorlegen solltest, der kann dann beurteilen, ob es gute Erfolgsaussichten gibt.
Bei Betreuung von Kleinkindern sieht es i.d.R. schlechter aus.
Mitglied inaktiv - 27.04.2005, 10:33
Antwort auf:
Urteil des OLG Schleswig bezügl. Unterhalt
Der Sachverhalt ist relativ klar.
Seine Exfrau ist mit dem Mann verheiratet. Die beiden haben zusammen ein Kind und die Kinder für die mein Partner zahlt sind ca. 6 und 10 Jahre alt. Ausserdem bei der Scheidung noch ein einmaliger Betrag von 6000,- Euro Unterhalt an seine Exfrau veranschlagt worden.
Mitglied inaktiv - 27.04.2005, 12:54