Mein Entbindungstermin ist der 18.3.05. Der Mutterschutz beginnt am 4.2.05. Die letzten 3Wochen war ich krankgeschrieben. Jetzt meine Frage 1 Urlaubsttag steht mir vom Januar noch zu. Ich konnte ihn also wegen Krankheit nicht in Anspruch nehmen. Bekomme ich denn für den Mutterschutz (bis Mitte Mai)auch Urlaub? Mein Chef glaubt da nicht dran.Und wie und wann wäre das dann. Bei uns gibt es auch tarifliches Urlaubsgeld. Hätte ich da auch noch Anspruch drauf. Natürlich nur für die tage die mir zustehen. 24 Tage bekomme ich normal. Vielen Dank für Ihre Antwort.Vielleicht kann ich ja den chef Überzeugen.
Mitglied inaktiv - 02.02.2005, 10:34
Antwort auf:
Urlaubsgeld
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nach §17 Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Wenn man Urlaubsanspruch hat wiord man auch Anspruch auf das Urlaubsgeld haben.
Dies alles ist geregelt im MuSchG und BErzGG.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.02.2005