Sehr geehrte Frau Bader ! Ich gehe ab dem 17. Mai in den Mutterschutz. Da es sich bei mir um eine Risikoschwangerschaft handelt, bin ich seit Oktober 2002 krankgeschrieben. Wie ist das jetzt mit dem Urlaubsanspruch ? Ist mein Urlaub von 2002 verfallen (hatte 7 Resttage) ? Habe ich bis zum Ablauf des Mutterschutzes Anspruch auf Urlaub ? MfG Susi
Mitglied inaktiv - 01.05.2003, 10:50