Liebe Frau Bäder, Ich würde im Januar 2017 vom AG in eine BV geschickt. Am 14.06.2017 kam unsere Tochter 4 Wochen zu früh. Laut Krankenkasse ging mein verlängerter Mutterschutz bis 03.10.2017. Ab dem 13. 06.2018 würde ich theoretisch wieder arbeiten gehen. Ich habe generell 26 Urlaubstage im Jahr. Von 2016 noch 5 Resturlaubstage (Urlaub war Ende Dezember 2016 geplant dann vorübergehendes BV vom Gyn) Laut meiner Rechnung: 2016 5 Tage 2017 bis Ende Mutterschutz 22 Tage Ist dass so korrekt? Mein AT behauptet ich habe nur Urlaubsanspruch bis zum 14.06.2017 da die Geburt des Kindes war und mein Elternjahr dort begonnen hat. Vielen Dank für Ihre Hilfe.
von löwe86 am 29.01.2018, 13:34