Der Urlaub muss bei uns bereits im Oktober des Vorjahres eingereicht werden, das heißt der Urlaubsplan für 2018 steht. Nun ist es allerdings so, dass ich schwanger bin und mein bereits eingereichter und genehmigter Jahresurlaub im vorgeburtlichen Mutterschutz liegt. 1. Habe ich nun Pech gehabt und meine Urlaubstage verfallen, da sie im Mutterschutz liegen? 2. Falls dem nicht so ist: Wie steht es mit "Ersatzurlaub"? Da die Urlaubsplanung für 2018 bereits steht, ist es aus betrieblichen Gründen schwierig, den Urlaub (auch wenn ich sicherlich nur Anspruch auf weniger Tage habe) vorher zu nehmen. Muss ich es hinnehmen, den Urlaub erst nach der Elternzeit nehmen zu können?
von bellis123 am 08.12.2017, 16:53