Sehr geehrte Frau Bader,
ich arbeite in einer Krippe die dem TVöD angegliedert ist. Meine Tochter wurde im Juni 1 Jahr, noch befinde ich mich in Elternzeit. Während der Schwangerschaft sprach mein Arbeitgeber mir ein Beschäftigungsverbot aus, somit standen auf meinem Lohnzettel bei Resturlaub noch 32,5 Tage. Vergangene Woche bekam ich einen Lohnzettel von Juni 17 zugeschickt, mit 0€ natürlich, worauf 62,5 Tage Resturlaub standen. Das ist doch aber absoluter Unsinn? Ich befinde mich doch in Elternzeit. Leider kann ich nicht anrufen und nachfragen, da die Dame in der Verwaltung telefonisch nicht erreichbar ist.
Herzlichen Dank,
Celibe88
von
Celibe88
am 03.07.2017, 14:18
Antwort auf:
Urlaubsanspruch
Hallo,
ich fürchte, ich bin bei mellomania....
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.07.2017
Antwort auf:
Urlaubsanspruch
Er darf kürzen, heißt nicht er muss kürzen. Nun, Du hast es jetzt sogar schriftlich. Ein wirklich netter AG :-)
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/urlaub-782-elternzeit_idesk_PI13994_HI1437506.html
Mitglied inaktiv - 03.07.2017, 14:25
Antwort auf:
Urlaubsanspruch
gilt nicht. hatte ich auch. die 30 tag fürs neue jahr werden automatisch draufgerechnet und dann wieder abgezogen. hatte mich auch schon gefreut :-) dann wurde das konto nicht zurückgesetzt.
von
mellomania
am 03.07.2017, 15:06
Antwort auf:
Urlaubsanspruch
Doch, ich kenne eine (einzige :-(. ) Mama, wo der AG den Urlaubsanspruch nicht gekürzt hat.
Das muss er nämlich nicht tun.
von
Tini_79
am 03.07.2017, 17:22