Liebe Frau Bader, meine Elternzeit für mein 1. Kind endet am 15.05. Der Geburtstermin meines 2. Kindes wurde auf Anfang Juli errechnet. Dazwischen müsste ich 10 Tage arbeiten. Nun meine Frage: Habe ich während dieser Zeit, also 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach Urlaubsanspruch? Wenn ja, könnte ich nämlich Urlaub nehmen und müsste keine 10 Tage arbeiten. Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Gruß Seppel
Mitglied inaktiv - 06.04.2010, 13:45