Hallo Frau Bader! Ich bin nun in der 23.Woche schwanger und bin seit einer Woche krankgeschrieben.Mein Baby drückt auf den Ischiasnerv,was mich sehr in meiner Beweglichkeit einschränkt. Voraussichtlich bin ich auch noch länger krankgeschrieben,und ich kann an meinen Arbeitsplatz als Erzieherin im Schichtdienst (Heilp.Wohngruppe) erst mal nicht zurückkehren. Da ich aber noch einen Restanspruch von 18Tagen Urlaub habe,bevor ich am 10.12.in Mutterschutz gehe,würde ich gerne wissen,welche rechtlichen Ansprüche ich geltend machen kann,wenn 1. ich eventuell bis Mutterschutz noch krank bin, oder 2. "betrieblich" ein Urlaubnehmen nicht mehr drin ist(personelle Besetzung...) und ich dann noch 18Tage Urlaub übrig habe. Kann ich darauf bestehen,daß mir diese Tage ausgezahlt werden?????? (Ich möchte nach 3Jahren Erziehungszeit nicht mehr an diesen Arbeitsplatz zurückkehren,falls die Urlaubstage danach noch zur Verfügung stünden.Dies weiß der AG aber noch nicht). Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen! Viele Grüße! Sanny
Mitglied inaktiv - 19.09.2001, 10:20