Frage: Urlaubsanspruch

Hallo, mein voraussichtlicher Geburtstermin ist der 10.3.09, mein Mutterschutz endet am 5.5.09. Ich arbeite 19 Stunden an 3 Tagen in der Woche und habe laut Personalabteilung pro Monat 1,5 Tage Urlaubsanspruch (im Jahr insgesamt 18 Tage). Mir wurde jetzt gesagt, das ich auch für den kompletten Mai Urlaubsanspruch habe und da es keine halben Urlaubstage gibt, ich für Mai 2 Tage Urlaub habe und diesen auch vor dem Mutterschutz nehmen muß. Sollte das Kind allerdings früher kommen und mein Mutterschutz geht nur bis zum 30.4.09 werden mir diese 2 Tage wieder abgezogen, wenn ich in einem Jahr wiederkomme. Stimmt das so? Ich würde lieber auf die 2 Tage verzichten und kann 2010 mit meinem ganzen Urlaub rechnen, denn ich sicher für die Betreuung von dann 2 Kindern gut gebrauchen kann. Vielen Dank für Ihre Antwort!

Mitglied inaktiv - 13.01.2009, 15:42



Antwort auf: Urlaubsanspruch

Hallo, Sie haben Urlaubsanspruch bis einschließlich für den Monat, wo Mutterschutrz besteht. Wenn das Kind eher kommt, verkürzt sich der Mutterschutz nicht, Sie haben auf jeden Fall 14 Wo (bei Frühchen 4 Wo. länger) Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.01.2009



Antwort auf: Urlaubsanspruch

Zum Urlaubsanspruch: Daß Dir der ganze Mai zusteht ist jkorrekt: 1§ 17 BEEG Aber: der Muschu geht (sofern der ET jetzt dann nicht mehr zu stark nach vorne korrigiert wird) auf jeden Fall bis Mai! Auch wenn das Kind früher kommt ist es schon seit 2002 so, daß dann auf jeden Fall 14 Wochen MuSchu rauskommen.. Ob Du den Urlaub vorher nehmen MUSST mußt Du mit dem betreib klären. Das Gesetz sagt klar, daß Du ihn auch "mitnehmen" kannst bis nach der EZ. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 13.01.2009, 15:50



Antwort auf: Urlaubsanspruch

ok, Mutterschutz verkürzt sich nicht, aber meine Frage ist, ob sich der Urlaub verkürzt wenn das Kind früher kommt, bzw. ob mir die Tage für Mai, die dann ja schon genommen sind, im nächsten Jahr abgezogen werden können?

Mitglied inaktiv - 13.01.2009, 17:21



Antwort auf: Urlaubsanspruch

Mensch, der Urlaub ist an den MuSchu gekoppelt! Solange MuSchu,., solange auch VOLLEN mtl. Urlaubsanspruch. Oder anders: nur für VOLLE Monate EZ kann der Jahresurlaub anteilig gekürzt werden. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 14.01.2009, 10:31



Antwort auf: Urlaubsanspruch

hallo désirée, sorry, aber ich glaube bei mir drückt das baby auch auf mein gehirn. also ist und bleibt der 5.5.09 das ende meines muschus, auch wenn das baby 2 wochen früher kommen sollte (und meine personalabteilung erzählt mist). was ist wenn das baby 1 woche später kommt? verlängert sich dann der muschu oder bleibt es beim 5.5.09? tausend dank für deine geduld :o)

Mitglied inaktiv - 14.01.2009, 14:54



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Urlaubsanspruch

Hallo ich habe 3 fragen, hoffe sie können sich die Zeit nehmen und diese beantworten. 1. mein erstes Kind wurde genau am ET geboren. Aktuell bin ich schwanger, was passiert mit dem Muschu wenn ich zB 2 Wochen vor ET entbinde? Wird diese Zeit dann hinten angehängt? 2. im Vertrag steht: der Ag kann den Urlaub um 1/12 für jeden vollen Monat kürzen, ...


Urlaubsanspruch vor Mutterschutz

Hallo, Wie sieht es denn mit Urlaub vor dem Mitterschutz aus ? Ich habe mal gelesen das Ich meinen vollen Urlaubsanspruch vor dem MS nehmen darf , oder ist das falsch ? Bei meiner Tochter 2018 hat mein AG mir erst alle Urlaubstage gegeben und mich dann erst ins BV geschickt. Aktuell bekomme Ich bei meinem neuem AG kein BV und mein Arzt stellt...


Urlaubsanspruch im Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage bezüglich meines Urlaubs. Aktuell bin ich aufgrund der Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot. Da ich eine 4 Tage Woche habe, wird mein Urlaubsanspruch auf diese umgerechnet. In einem Gespräch heute wurde mir gesagt, dass meine Urlaubstage aus dem Beschäftigungsverbot gekürzt werden, da ich nach der Elt...


Urlaubsanspruch beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, Ich versuche mich noch einmal verständlicher auszudrücken: Ich bin im Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft. Davor habe ich eine 4 Tage Woche gehabt. Da ich meinen Urlaub im Beschäftigungsverbot nicht nehmen kann, habe ich 28 Tage alten Urlaub. Dieser verfällt ja nicht, also kann ich ihn nach der Elternzeit nehmen ...


Urlaubsanspruch

Sehr geehrte Frau Bader, Ich gehe am 02.04.2024 in mutterschutz errechnete ET ist am 15.05. Anschließend gehe ich direkt in Elternzeit für 1 Jahr. Habe ich für das Kalenderjahr 2024 meinen kompletten Urlaubsanspruch von 30 Tagen ? und wenn ja könnte ich den noch vor den mutterschutz? Vielen Dank für Ihre Mühe.


Urlaubsanspruch evtl kündigung

Hallo, ich schreibe nun da ich hier einige Antworten über die Suchfunktion gelesen habe aber für meine Situation nicht ganz klar komme. Einmal habe ich etwas von Urlaubsanspruch gelesen. Ich habe mein erstes Kind am 20.06.2018 zur Welt gebracht und mein zweites fast genau drei Jahre später am 15.07. ich bin eine Woche bevor meine Elternzeit ...


Urlaubsanspruch Partnerschaftsbonus / Teilzeit / Elternzeit / Sonderurlaub

Guten Tag allerseits, am 01.04.24 soll unser Sohn auf die Welt kommen. Bei der Planung der Elternzeiten von meiner Frau und mir, sind mir folgende Fragen gekommen: 1. Mein Arbeitgeber gewährt mir auf Grund der Geburt zwei Tage Sonderurlaub. Darf/Muss ich den Sonderurlaub direkt nehmen, wenn mein Elterngeldbezugszeitraum direkt mit Geburt begi...


Urlaubsanspruch

Guten Tag Frau Bader,   Auch hier nochmal ein großes Danke, dass Sie meine Fragen immer beantworten und erklären:)    Nun ist die Elternzeit geklärt. Ich werde (voraussichtlich) am 20.02.25 wieder mein ersten Arbeitstag haben. Werde in Vollzeit zurückkehren.  Ich habe noch Alturlaub von 2023  -  9Tage. Mein Jahresurlaub sind 30 T...


Urlaubsanspruch nach Elternzeit (VZ/TZ Wechsel)

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell in EZ und werde im Herbst mit TZ in EZ wieder starten. Ich habe noch recht viel Resturlaub (ca. 20 Tage), den ich in Vollzeit erwirtschaftet habe und dann nach und nach in Anspurch nehmen möchte. Ich lese hierzu verschiedenes und hoffe Sie können aufklären: - Habe ich einen Anspruch auf analoges VZ-Gehalt fü...


Besteht Urlaubsanspruch während bezahlten Urlaub?

Hallo Frau Bader, ich war zwei mal schwanger beim gleichen Arbeitgeber und habe in beiden Schwangerschaften ein BV gehabt. Dadurch habe ich viel Resturlaub. Diesen nehme ich direkt im Anschluss an die Elternzeit. Nun meine Frage hierzu: es sind circa 1, 5 Monate Urlaub, die ich nehmen werden. Habe ich in dieser Zeit wieder erneuten Anspruch? Al...