Hallo,
mein voraussichtlicher Geburtstermin ist der 10.3.09, mein Mutterschutz endet am 5.5.09. Ich arbeite 19 Stunden an 3 Tagen in der Woche und habe laut Personalabteilung pro Monat 1,5 Tage Urlaubsanspruch (im Jahr insgesamt 18 Tage). Mir wurde jetzt gesagt, das ich auch für den kompletten Mai Urlaubsanspruch habe und da es keine halben Urlaubstage gibt, ich für Mai 2 Tage Urlaub habe und diesen auch vor dem Mutterschutz nehmen muß. Sollte das Kind allerdings früher kommen und mein Mutterschutz geht nur bis zum 30.4.09 werden mir diese 2 Tage wieder abgezogen, wenn ich in einem Jahr wiederkomme. Stimmt das so? Ich würde lieber auf die 2 Tage verzichten und kann 2010 mit meinem ganzen Urlaub rechnen, denn ich sicher für die Betreuung von dann 2 Kindern gut gebrauchen kann.
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Mitglied inaktiv - 13.01.2009, 15:42
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Urlaubsanspruch
Hallo,
Sie haben Urlaubsanspruch bis einschließlich für den Monat, wo Mutterschutrz besteht.
Wenn das Kind eher kommt, verkürzt sich der Mutterschutz nicht, Sie haben auf jeden Fall 14 Wo (bei Frühchen 4 Wo. länger)
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.01.2009
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Urlaubsanspruch
Zum Urlaubsanspruch:
Daß Dir der ganze Mai zusteht ist jkorrekt:
1§ 17 BEEG
Aber: der Muschu geht (sofern der ET jetzt dann nicht mehr zu stark nach vorne korrigiert wird) auf jeden Fall bis Mai!
Auch wenn das Kind früher kommt ist es schon seit 2002 so, daß dann auf jeden Fall 14 Wochen MuSchu rauskommen..
Ob Du den Urlaub vorher nehmen MUSST mußt Du mit dem betreib klären.
Das Gesetz sagt klar, daß Du ihn auch "mitnehmen" kannst bis nach der EZ.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 13.01.2009, 15:50
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Urlaubsanspruch
ok, Mutterschutz verkürzt sich nicht, aber meine Frage ist, ob sich der Urlaub verkürzt wenn das Kind früher kommt, bzw. ob mir die Tage für Mai, die dann ja schon genommen sind, im nächsten Jahr abgezogen werden können?
Mitglied inaktiv - 13.01.2009, 17:21
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Urlaubsanspruch
Mensch, der Urlaub ist an den MuSchu gekoppelt!
Solange MuSchu,., solange auch VOLLEN mtl. Urlaubsanspruch.
Oder anders: nur für VOLLE Monate EZ kann der Jahresurlaub anteilig gekürzt werden.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 14.01.2009, 10:31
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Urlaubsanspruch
hallo désirée,
sorry, aber ich glaube bei mir drückt das baby auch auf mein gehirn. also ist und bleibt der 5.5.09 das ende meines muschus, auch wenn das baby 2 wochen früher kommen sollte (und meine personalabteilung erzählt mist). was ist wenn das baby 1 woche später kommt? verlängert sich dann der muschu oder bleibt es beim 5.5.09?
tausend dank für deine geduld :o)
Mitglied inaktiv - 14.01.2009, 14:54