Hallo Frau Bader, ich hätte noch eine Frage bezüglich meines Urlaubsanspruchs. Am 25.04.2005 ist unser erster Sohn geboren. Befinde mich nach der Geburt unserer Tochter nun bis 2010 noch in Elternzeit. Bis November 2004 habe ich voll gearbeitet. Sodann habe ich ein Arbeitsverbot von meinem Frauenarzt bis zur Geburt erhalten. Steht mir für 2004 der volle Jahresurlaub zu? Habe ich für 2005 auch Urlaubsansprüche, obwohl ich nicht gearbeitet habe, wofür ich natürlich nichts konnte? Für eine kurze Antwort wäre ich sehr dankbar. Herzliche Grüsse und "DANKE" Eve
Mitglied inaktiv - 01.10.2008, 13:58