Frage: Urlaubsanspruch

Hallo Frau Bader, ich hätte da eine Frage bzgl meiner Urlaubstage. Für das Jahr 2009 würden mir 8 Tage Urlaub zustehen, da der Mutterschutz bis Anfang April 2009 ist. Mein Mutterschutz beginnt am 22.12.2008. Nun meine eigentliche Frage: dar ich die 8 Tage von 2009 bereits vor Beginn des Mutterschuztes nehmen? Ich wäre ja im gesamten Jahr 2009 nicht arbeiten und könnte daher den Urlaub gar nicht nehmen. Vielen Dank für Ihre Antwort. LG,

Mitglied inaktiv - 24.09.2008, 11:44



Antwort auf: Urlaubsanspruch

Hallo, nein, erst in dem Jahr, in dem der Anspruch besteht Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.09.2008



Antwort auf: Urlaubsanspruch

Kurzantwort: Nein kannst Du nicht Ansonsten: bitte suchfunktion benutzen! Désirée

Mitglied inaktiv - 24.09.2008, 22:46



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