Letztes Jahr im August habe ich eine neue Stelle bei einem Pflegedienst bekommen. Der Vertrag war auf ein Jahr begrenzt. Im Oktober bin ich dann schwanger geworden. Ende Dezember hatte ich eine Blutung und wurde dauaufhin erst krankgeschrieben (30.12 - 12.01) und dann habe ich ein Beschäftigungsverbot bis zum Ende der Schwangerschaft bekommen. Somit hatte ich keine Möglichkeit meinen Urlaub 2008 zu nehmen. Nun zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses habe ich den Pflegedienst gebeten mit die 13 Tage auszuzahlen. Dies wurde mir verneint mit der Begründung, dass das ein neues Jahr wäre, ich keinen einzigen Tag gearbeitet hätte und somit keinen Urlaubsanspruch hätte. Stimmt das? Soweit ich weiss, hat man bei einem BV im laufenden Jahr mit Vertragsende im gleich Jahr Anspruch auf eine Auzahlung der Urlaubstage. Aber, wie ist das im neuen Jahr. Sollte ich einen Anwalt einschalten. Der Pflegedienst hat mich im Dezember versucht zu kündigen, trotz Schwangerschaft. Habe da schon einen Anwalt eingeschaltet. Sind halt jedes Mal 200 Euro.
Mitglied inaktiv - 16.09.2008, 23:25