Frage: Urlaubsanspruch?

Nach meiner Elternzeit wurde ich im Betrieb als Teilzeitkraft eingestellt. Welche Rechte habe ich bezüglich Urlaubstage, wenn z.B. der Kindergarten geschlossen ist oder aber ein wichtiger Arzttermin des Kindes ansteht? Es geht genau darum, dass meine 4jährige Tochter eine Erkrankung hat, die in einer Kinderklinik urologisch untersucht werden soll. Der Termin fällt in eine Zeit, wo ich eigentlich keinen Urlaub bekomme, kann aber nicht verschoben werden, da sie schon ein halbe Jahr mit Antibiotika behandelt wird. Von meinem Vorgesetzten hör ich nur, Sie haben doch einen Mann, der kann doch mit ihr zum Arzt! Oder aber er sagt, ich kann die 6 Std. (inkl. einer Überstd.) an zwei Tagen vor bzw. nacharbeiten, was ich aber nicht schaffe, denn dann müsste ich 2x 9 Std. insgesamt arbeiten. Habe ich einen Anspruch auf einen Tag Urlaub?

Mitglied inaktiv - 12.04.2007, 14:44



Antwort auf: Urlaubsanspruch?

Hallo, wenn Ihr Mann ebenfalls arbeitet, haben Sie Anspruch auf 10 Tage/ Jahr Freistellung für die Krankheit des Kindes, wenn es unter 12 ist. In dieser Zeit zahlt die KK sozusagen den Lohn. Ansonsten gibt es auch im BGB eine Regelung, dass der AG einen für wichtige Dinge, die unaufschiebbar sind, freizustellen hat. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.04.2007



Antwort auf: Urlaubsanspruch?

Nein, hast Du grundsätzlich nicht. Wobei ich dem AG schon auch recht geben muß, warum macht der Papa nicht auch mal? Wenn das Kind ins Krhs. muß, springt dafür die GKV ein (so das Kind gesetzl. versichert ist). Und beim AG wird unbezahlter Urlaub genommen. Schade, daß Du es über Nacharbeiten ausgleichen könntest, aber nicht über Urlaub...es gibt auch seltsame AG... Aber: ... und warum nicht 2x9 Std. arbeiten? Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 12.04.2007, 15:24



Antwort auf: Urlaubsanspruch?

warum nicht mal der papa? der kommt natürlich mit! es ist eine für das kind sehr peinliche und unangenehme untersuchung, meine tochter will ihren papa nicht dabei haben, sie wird mit blasenkatheter geröngt und muss dann auch noch auf dem tisch pipi machen. warum ich nicht 2x 9std. arbeiten will? sorry, aber ich bin nicht umsonst teilzeit beschäftigt, dann müßte ich für die zwei nachmittage wieder eine betreuung suchen, ist doch einfach nur lächerlich, dass mein vorgesetzter sich dermassen anstellt.

Mitglied inaktiv - 12.04.2007, 18:40



Antwort auf: Urlaubsanspruch?

Hallo, so, und jetzt atme mal tief aus und werde bitte ruhiger :-) Und vielleicht auch ein bißchen höflicher: Anrede und Name drunter ist eigentlich schon üblich, auch in diesem Forum :-) Ich verstehe zwar immer noch nicht, warum DU bei einem Blasenkatheder dabei sein darfst, aber der Vater das nicht kann, aber nun gut... Frage bei der KK nach, ob so eine Untersuchung evtl. auch "Kind krank" sein kann bzw. ob es dafür Leistungen gibt, weil ein Elternteil ein Kind ins Krhs begleiten muß (DAS gilt NICHT las "KInd krank"). Wenn eines von beiden vorliegt hat Dein AG keine Chance und Du bekommst für diesen Tag unbezahlten Urlaub und mußt Du von der KK das Geld wiederholen. Ein Gespräch mit der Klinik oder dem Kinderarzt könnte sich hier auch lohnen. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 12.04.2007, 19:49



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