Wie wird der Urlaub vom Arbeitgeber berechnet wenn mein Mutterschutz am 04.04.2002 beginnt (Geburtstermin ist vorraussichtlich der 16.05.2002), wird dieser bis zum Geburtstermin oder bis zum Mutterschutz berechnet?
Mitglied inaktiv - 09.01.2002, 10:44
Antwort auf:
Urlaubsanspruch im Jahr 2002
Hallo,
man muss dabei folgendes unterscheiden:
im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nach §17, Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Dies alles ist geregelt im MuSchG und BerzGG.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.01.2002
Antwort auf:
Urlaubsanspruch im Jahr 2002
Bis zum ENDE des MuSchu.
Mitglied inaktiv - 09.01.2002, 11:42