Hallo,
Wir haben folgendes Problem:
Mein Freund ( Vater des Kindes)sein AG ist nicht gewillt ihn freizu geben wenn die Geburt meines Babys eintritt. Wir haben gelesen, das es ein Gesetz gibt wo ihn max. 2 tage Urlaub zustehen ( BGB 1.1.2 § 616) Sein AG streitet das allerdings ab. Was können wir tun, da mein baby etwa 3 wochen vor dem termin kommt und er erst dann urlaub hat!!!
Danke
Mitglied inaktiv - 06.07.2004, 15:24
Antwort auf:
Urlaubsanspruch bei der geburt
Hallo,
leider ist das nicht so unstreitig.
Wenn der Ag das nicht will, wäre ich vorsichtig.
Schauen Sie mal bei:
http://www.personal-office.de/inhalt/hlo_arbeitsverhinderung.html
Ich würde wegen der zeit nicht die Arbeitsstelle gefährden.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.07.2004
Antwort auf:
Urlaubsanspruch bei der geburt
Leider nur heiraten*sorry*
Die Vorschrift gilt meines Wissens nur für Verheiratete, leider:-(
Mitglied inaktiv - 06.07.2004, 15:51
Antwort auf:
Urlaubsanspruch bei der geburt
Schau mal da:
http://www.personal-office.de/inhalt/bat_arbeitsbefreiung_bei_fortzahlung_der_ver.html
im zweiten Absatz.
http://meltingpot.fortunecity.com/dunsmuir/801/service/nd000322.htm
ebenso 2. Absatz
http://www.bankstudent.de/downloads4/recht4.htm
Kurz unter der Hälfte "sonstiges"
http://www.intellex.de/ArbR.htm
im obereb Drittel.
Druckt es aus und haltet es ihm unter die Nase... :-)
Désirée
Mitglied inaktiv - 06.07.2004, 21:41