Frage: Urlaubsanspruch bei der geburt

Hallo, Wir haben folgendes Problem: Mein Freund ( Vater des Kindes)sein AG ist nicht gewillt ihn freizu geben wenn die Geburt meines Babys eintritt. Wir haben gelesen, das es ein Gesetz gibt wo ihn max. 2 tage Urlaub zustehen ( BGB 1.1.2 § 616) Sein AG streitet das allerdings ab. Was können wir tun, da mein baby etwa 3 wochen vor dem termin kommt und er erst dann urlaub hat!!! Danke

Mitglied inaktiv - 06.07.2004, 15:24



Antwort auf: Urlaubsanspruch bei der geburt

Hallo, leider ist das nicht so unstreitig. Wenn der Ag das nicht will, wäre ich vorsichtig. Schauen Sie mal bei: http://www.personal-office.de/inhalt/hlo_arbeitsverhinderung.html Ich würde wegen der zeit nicht die Arbeitsstelle gefährden. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.07.2004



Antwort auf: Urlaubsanspruch bei der geburt

Leider nur heiraten*sorry* Die Vorschrift gilt meines Wissens nur für Verheiratete, leider:-(

Mitglied inaktiv - 06.07.2004, 15:51



Antwort auf: Urlaubsanspruch bei der geburt

Schau mal da: http://www.personal-office.de/inhalt/bat_arbeitsbefreiung_bei_fortzahlung_der_ver.html im zweiten Absatz. http://meltingpot.fortunecity.com/dunsmuir/801/service/nd000322.htm ebenso 2. Absatz http://www.bankstudent.de/downloads4/recht4.htm Kurz unter der Hälfte "sonstiges" http://www.intellex.de/ArbR.htm im obereb Drittel. Druckt es aus und haltet es ihm unter die Nase... :-) Désirée

Mitglied inaktiv - 06.07.2004, 21:41



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