Frage: Urlaubsanspruch aus MuSch-Frist?

Hallo Frau Bader! Meine Frage: entsteht für die Zeit der Mutterschutzfrist (6 Wo vor lu. 8 Wo nach Geburt) auch anteiliger Urlaubsanspruch? Mein AG hat mir nämlich nur bis Anfang Okt. den Urlaubsanspruch anteilig aufs Jahr gegeben (22,5 Tage), die Mutterschutzfrist lief von 3. Okt bis 1. Jan. Für diese Zeit hätten mir ja 7,5 Tage Urlaub zugestanden, oder? Wie lange kann ich diesen Urlaubsanspruch jetzt noch geltend machen? (Geburt war im Nov. 1999, ich habe Erziehungsurlaub für 3 Jahre beantragt, werde aber ziemlich sicher nicht mehr dort arbeiten) Muss mir der AG den Urlaub auszahlen und wenn ja, wie berechnet sich dieser? Wird auch davon Lohnsteuer u. Soz.abgaben fällig? Herzlichen Dank für Ihre Antwort!! Liebe Grüße, Cori

Mitglied inaktiv - 23.06.2001, 22:03



Antwort auf: Urlaubsanspruch aus MuSch-Frist?

Liebe Cori, 1. Ja, es entsteht ein Anspruch 2. Der Urlaub wird idR nach dem EU genommen 3. Wenn dies nicht möglich ist, kann er ausgezahlt werden. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.06.2001



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