Hallo, mein Mann arbeitet im Bauwesen und hat 2 getrennte Monate Elternzeit genommen. Einmal vom 23.1.-22.2.15 und dann von 23.12.15-22.01.16 Jetzt wurde ihm für Feb 15 und Jan 16 der Urlaubsanspruch gekürzt und zwar mit der Begründung, dass es im Tarifvertrag IGBau eine Klausel gibt, die besagt, dass wenn weniger als 12 Tage in einem Monat gearbeitet wurde, der Urlaub entsprechend gekürzt werden kann. Stimmt das so? Vielen Dank!
von BettinaF am 15.02.2016, 20:10