Hallo Frau Bader, ich bekomme Anfang November mein 1. Kind und bin in einem Angestelltenverhältnis. Da ich seit einigen Monaten ein Beschäftigungsverbot habe, habe ich für dieses Jahr noch 19 Tage Urlaubsanspruch, den ich ja aber dieses Jahr nicht mehr nehmen kann, da mein Mutterschutz genau bis Jahresende geht. Ich möchte nach dem Mutterschutz die volle Elternzeit nehmen und voraussichtlich zum Ende der Elternzeit das Arbeitsverhältnis kündigen, da mein Arbeitsort 160 km von meinem Wohnort entfernt ist und ich aus heutiger Sicht sicherlich nicht jeden Tag diese Entfernung zurücklegen kann. Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch aus diesem Jahr? Verfällt der im Laufe der Elternzeit? Oder muß der Ende diesen Jahres ausgezahlt werden? Oder erst am Ende der Elternzeit? Vielen Dank für Ihre Antwort hasel1
Mitglied inaktiv - 09.09.2002, 13:56