Sehr geehrte Frau Bader,
2018 bin ich zum September ins Beschäftigungsverbot gegangen, Entbindungstermin war der 17.11.2018, der Mutterschutz ging also bis zum 12.01.2019.
Gehe ich recht in der Annahme, dass mein Urlaubsanspruch aus 2018 „normal“ ist (also alle vertraglich vereinbarten 20 Urlaubstage für dieses Jahr umfasst) und sich Resturlaub in die Zeit nach der Elternzeit überträgt?
Ergibt sich aus dem knappen halben Monat Januar 2019 ebenfalls übertragbarer Resturlaub?
Danke und viele Grüße!
von
anna_b_c_d
am 14.02.2020, 09:14
Antwort auf:
Urlaubsanspruch Beschäftigungsverbot / Mutterschutz
Hallo,
Sie haben für alle Monate, in denen Sie nicht komplett in EZ waren, Anspruch auf Urlaub, also auch im Mutterschutz.
Lieeb Grüße
NB (deren Goldstückchen auch am 17.11. geboren ist)
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.02.2020
Antwort auf:
Urlaubsanspruch Beschäftigungsverbot / Mutterschutz
Ja in 2018 steht dir voller Urlaub zu. In 2019 für Januar 1/12 der Urlaubstage, das wären dann 2, es wird aufgerundet. Falls du anschließend in Elternzeit bist kann der Urlaub für jeden vollen EZ-Monat gekürzt werden, muss aber nicht, das entscheidet der AG.
von
Paulinchen83
am 14.02.2020, 10:21