Liebe Frau Bader, vor einiger Zeit haben sie mal geantwortet das man den Urlaubsanspruch der im Mutterschutz entsteht erst in dem Jahr der Entstehung bei mir also 2003 nehmen kann bzw. dann nach dem Erziehungsurlaub. Der Personalsachbearbeiter hat nun ausgerechnet das ich noch 4 Tage urlaub zu bekommen habe und er hat mir gesagt wenn es abteilungstechnisch möglich wäre könnte ich diesen auch schon vor dem Mutterschutz also in 2002 nehmen. Der Urlaub ist nun beantragt und genehmigt, da sie aber Vera etwas anderes geschrieben haben bin ich ein bißchen beunruhigt das es im nachhinein noch Probleme gibt? Ich hoffe ich hab es nicht zu kompliziert erklärt. Danke Nicole ET 14.01.03, MUSCHU 03.11.02
Mitglied inaktiv - 28.10.2002, 13:25