Frage: Urlaub nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, verfällt der Urlaubsanspruch für nichtgenommen Urlaub vor der Elternzeit? Oder kann ich diesen Urlaub im Anschluss an die Elternzeit beim Arbeitgeber beantragen? Oder auszahlen lassen? Vielen Dank für Ihre Antwort

von sav.annah am 29.01.2018, 13:30



Antwort auf: Urlaub nach Elternzeit

Hallo, das kommt darauf an, wann der Urlaub entstanden ist und ob er zu Beginn der Elternzeit noch bestanden hat. In diesem Fall können Sie ihn in dem Jahr nehmen, in dem die Elternzeit endet und im Folgejahr. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.01.2018



Antwort auf: Urlaub nach Elternzeit

Nicht genommener Urlaub verfällt nicht nach der Elternzeit, du kannst ihn entweder an die Elternzeit dranhängen oder auszahlen lassen(lohnt sich aber nicht immer). Beachte aber, das dir dein Arbeitgeber den Urlaub direkt nach der Elternzeit nicht genehmigen muss, wenn du ihn nehmen willst und dein Chef sagt nein, musst du ihn wann anders nehmen. In den meisten Betrieben ist geregelt, wie mit nicht genommenem Urlaub aus dem Vorjahr zu verfahren ist, in manchen Fällen kann man ihn über das ganze Jahr nehmen, in anderen muss man ihn bis März verbrauchen. Liebe Grüße Ryberia

von Ryberia_16 am 29.01.2018, 13:40



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