hallo frau bader,
ist es rechtlich möglich, nach den 8 wochen mutterschutz, 4 wochen urlaub und danach erst die elternzeit zu nehmen?
(ob mein arbeitgeber mir einen monat länger gehalt zahlen möchte, bezweifel ich eh ;-)
mfg
andrea
Mitglied inaktiv - 17.03.2003, 12:14
Antwort auf:
Urlaub in Elternzeit
Hallo,
wenn noch ein Urlaubsanspruch da ist und keine betrieblichen Gründe dagegensprechen, ja.
Dann beträgt die Antragsfrist 8 Wochen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.03.2003
Antwort auf:
Urlaub in Elternzeit
vielen dank. ich werd´s auf jeden fall versuchen.
andrea
Mitglied inaktiv - 18.03.2003, 10:32