Urlaub des Kindes mit dem getrennt lebendem Kindesvater

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaub des Kindes mit dem getrennt lebendem Kindesvater

Hallo Frau Bader! Der Kindesvater meines 4- jährigen Sohnes (gemeinsames Sorgerecht, Sohn lebt bei mir) möchte mit unserem Sohn in den Urlaub fahren. Trotz vieler Versuche und Gespräche ist er allerdings nicht bereit, mir den Urlaubsort, geschweige denn die Adresse zu nennen, als Grund gibt er an, "es gehe mich nichts an". Ich möchte nun aber schon wissen, wo sich unser Sohn aufhält, am besten mit Adresse. Im Gegenzug erhält er von mir natürlich auch die Adresse und Kontaktdaten, wenn ich mit unserem Sohn in den Urlaub fahre, ich empfinde das als selbstverständlich. Nun rückt die Urlaubszeit näher und ich weiß nicht, was ich tun soll und kann. Deshalb meine Frage: Gibt es rechtliche Verbindlichkeiten, dass sich die Eltern über den Aufenthaltsort des Kindes im Urlaub informieren müssen? Habe ich einen Anspruch, die Urlaubsanschrift zu erfahren? Was würde passieren, wenn ich unseren Sohn aufgrund der fehlenden Information nicht mitfahren lasse? (Ich vermute mal, dass es sich nachteilig für mich auswirken könnte) Was würden sie mir in vorliegendem Fall raten, wie ich weiter verfahren sollte? Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Mühe! Grüße S

Mitglied inaktiv - 06.06.2010, 20:35



Antwort auf: Urlaub des Kindes mit dem getrennt lebendem Kindesvater

Hallo, natürlich haben Sie Anspruch auf diese Info. Wie ist denn der drauf. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.06.2010



Antwort auf: Urlaub des Kindes mit dem getrennt lebendem Kindesvater

Hallo Vorab: Er MUSS Dir sagen wohin sie fahren und zwar genau wohin ! Du hast das Sorgerecht ( ok, er auch ), das Kind lebt bei Dir, und Du hast das Recht zu wissen, wo sich Dein Kind aufhält ! Boah, manche Männer gehen gar nicht, was die veranstalten ist unmöglich ! Mein Tipp: Morgen mal beim JA anrufen und Dir das nochmal bestätigen lassen und nachfragen wie Du am besten vorgehen kannst. Es gibt unabhängig vom gemeinsamen Sorgerecht die Möglichkeit das alleinige Ausenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen, wenn das nicht offiziell geschehen ist, dann hat er das auch mit. Bedeutet, dass er hinfahren kann wohin er mag, aber dennoch muss er Dich informieren. Hast Du es alleine, dann könntest Du beim Ort auch noch mitreden. Desweiteren hört es sich so an, als ob dann da ja leider mehr Probleme zwischen Euch sind, die geklärt werden müssten. Jugendamt oder Erziehungsberatung wären sicherlich sinnvoll, um Gespräche mit Mentor zu führen, denn noch ist er klein, eine ganze Weile müsst ihr noch miteinander auskommen als Eltern. Und wenn er Dir den Ort nicht nennt, dann sage ihm klar, dass der Sohn dann nicht mitgeht ! Würd ich beim Jugendamt aber schonmal andeuten. Die haben da sehr viele Erfahrungswerte und werden Dir gut weiterhelfen können. Alles Gute und ich drücke die Daumen, dass er sich berappelt.

Mitglied inaktiv - 06.06.2010, 20:47



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