Frage: Urlaub bei Teilzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgende Frage. Ich arbeite in Teilzeit an 4 Tagen die Woche und einem Samstag im Monat für jeweils 4 Stunden in einem kleinen Unternehmen. Vertraglich stehen mir 30 Urlaubsrage zu. Da ich einen Freien Tag in der Woche habe, muss ich bei einer Woche Urlaub trotzdem 5 Tage einreichen, obwohl ich ja eigentlich einen Freuen Tag die Woche habe. Also habe ich ja streng genommen nur 24 Tage Urlaub! Jetzt zu meiner Frage : wenn ich zum Beispiel in der Osterwoche eine Woche Urlaub beantrage wo es jeweils einen Feiertag gibt (Karfreitag und Ostermontag) - (mein freier Tag ist Dienstag) müsste ich laut meines Chefs trotz Feiertag und freiem Tag 4 Tage Urlaub einreichen , da mein freier Tag angeblich nicht zählt?! Stimmt das? Also es geht mir nur um Wochen in denen ein Feiertag in der Woche ist, der nicht an meinem freien Tag ist. Ich hoffe, meine Frage ist verständlich;-) Liebe Grüße

von Mami01052007 am 06.12.2018, 12:53



Antwort auf: Urlaub bei Teilzeit

Hallo, RUB Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.12.2018



Antwort auf: Urlaub bei Teilzeit

Bei einer 4 Tage-Woche hat man 24 Urlaubstage, bei einer 5-Tage-Woche hat man 30 Urlaubstage. Es läuft immer auf 6 Wochen Jahresurlaub hinaus. Du bist demnach nicht benachteiligt. Der zusätzliche Samstag muss berücksichtigt werden. Wenn der Samstag dein 5. Arbeitstag in der Woche ist, dann erhöht sich dein Urlaubsanspruch um ca. 1 Tag im Jahr. Dann sollte aber festgelegt sein, welcher Samstag im Monat gearbeitet werden muss. Bei gesetzlichen Feiertagen, die arbeitsfrei sind (in deiner Branche) brauchst du an Feiertagen keinen Urlaub einzureichen.

Mitglied inaktiv - 06.12.2018, 13:03



Antwort auf: Urlaub bei Teilzeit

Feiertage kannst du nur berücksichtigen wenn diese auf die Tage fallen an denen du arbeiten müsstest. Fraglich ist eher ob du eine 4 Tage oder 5tage Woche hast wegen einem Samstag im Monat.

von Felica am 06.12.2018, 16:12



Antwort auf: Urlaub bei Teilzeit

@ uriah : meine Frage ist: wenn ein Feiertag in der Woche in der ich Urlaub nehmen möchte bsp Karfreitag oder Ostermontag ist - Reiche ich dann drei oder vier Tage ( wegen des Feiertags und meines freienTages Donnerstag) ein? Bei einer Woche ohne Feiertag müsste ich auch 5 Tage einreichen

von Mami01052007 am 06.12.2018, 20:59



Antwort auf: Urlaub bei Teilzeit

Wenn ihr an Feiertagen arbeitsfrei habt, dann musst du keinen Urlaub am Feiertag nehmen. Du musst nur für diejenigen Tage Urlaub nehmen, an denen du sonst arbeiten müßtest. Ich weiß nicht in welcher Branche du arbeitest. In Pflegeberufen, in der Gastronomie, etc. sind Feiertage auch Arbeitstage.

Mitglied inaktiv - 07.12.2018, 16:53



Antwort auf: Urlaub bei Teilzeit

@ uriah : ich arbeite im Einzelhandel d.h ich habe an dem Feiertag zb Ostermontag frei. Das heißt ich reiche dann noch drei oder vier Tage Urlaub für den Rest der Woche ein? Eigentlich habe ich Donnerstag meinen freien Tag. Mein Chef ist der Meinung, dass ich den Donnerstag ( meinen freien Tag) auch als Urlaubstag zählen muss weil ich ja die ganze Woche Urlaub nehme. Ich hätte aber durch den Feiertag und meinen freien Tag jetzt nur drei Tage eingereicht oder - sehe ich das falsch?

von Mami01052007 am 07.12.2018, 21:03



Antwort auf: Urlaub bei Teilzeit

Hast du 24 oder 30 Tage Urlaub pro Jahr? Bei 30 Tagen pro Jahr, reichst du 4 Tage Urlaub ein, bei 24 Tagen Urlaub reichst du nur 3 Tage ein. Den Ostermontag musst du nicht einreichen, weil da ohnehin geschlossen ist.

Mitglied inaktiv - 08.12.2018, 09:05



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