Hallo,
kann man die Unterhaltszahlungen einfach untereinander so absprechen, wie es nötig ist oder muss man sich da an irgendwelche Tabellen und Richtlinien halten? Ich muss beim Wohngeldantrag die Höhe der Zahlungen angeben. Wenn ich da einen Pauschbetrag angebe, der unter dem liegt, was mir eigentlich "zusteht", bekommt dann mein Partner Ärger mit dem Jugendamt oder hat das nachteilige Auswirkungen auf mein Wohngeld?
Wir wohnen (noch) nicht zusammen, das geht arbeitsmäßig nicht und ich gelte deshalb als alleinerziehend.
Wo kann ich mich über die Höhe der Unterhaltszahlungen erkundigen?
Danke für Ihre Antwort!!
Stephanie
Mitglied inaktiv - 06.07.2010, 21:31
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Unterhaltszahlungen
Hallo,
kann man wenn man keine staatlichen Leistungen in Anspruch nimmt
Liebe Grùsse aus bella italia
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.07.2010
Antwort auf:
Unterhaltszahlungen
Aber Wohngeld ist doch eine staatliche Leistung.
Wo kann ich mich erkundigen?
Stephanie
Mitglied inaktiv - 07.07.2010, 09:26
Antwort auf:
Unterhaltszahlungen
Hallo
Google mal nach der Düsseldorfer Tabelle, da sind alle Zahlen drin.
Dem Wohngeldamt muss man den Unterhalt auch nachweisen ( Kontoauszug zum Beispiel) , weil es ein Einkommen ist, was vor stattlichen Leistungen geltend gemacht werden muss.
Steht Euch ja zu.
Mitglied inaktiv - 07.07.2010, 10:27
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Unterhaltszahlungen
eben.
deswegen kannst du dich eben NICHT einfach so absprechen.
schau: kv ist zahlungsfähig und muß lt tabelle und unterhaltsfestsetzung fiktive 200€ zahlen. das ist eine einnahme, die zur wohngeldberechnung hergenommen wird.
zahlt er aber tatsächlich nur 100€, hättest du ja weniger einnahmen, sprich anspruch auf mehr wohngeld, das auf kosten der staatskasse geht.
warum sollte das aber so sein, wenn der kv aber zahlen kann und nur wegen absprachen weniger zahlt???
Mitglied inaktiv - 07.07.2010, 10:27
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Unterhaltszahlungen
Ja, klingt plausibel, danke für die Antworten!
Mitglied inaktiv - 07.07.2010, 16:21