Frage: Unterhalt

Mein Sohn wird in April 2004,18 Jahre alt,seit September 2003 hat eine Lehre angefang.Ab wann hat er kein Anspruch auf Unterhalt von sein Vater?Sein Vater hat der Unterhalt schon ab Oktober eingestellt auf Grund Er hat schon Einkommen!

Mitglied inaktiv - 20.01.2004, 11:29



Antwort auf: Unterhalt

Hallo, bis zum Ende hat er Abnspuch, seine Ausbildungsvergütung wird aber (mind. zT) angerechnet. Gehen Sie zu einem RA und lassen Sie sich beraten. Oder mailen Sie mich an, ich kann dies auch entgeltlich tunn. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.01.2004



Antwort auf: Unterhalt

Hi, sobald euer Sohn 18 jahre alt ist, ist auch die Mutter unterhaltspflichtig. Mit Volljährigkeit ändert sich noch mehr. zB haben weitere noch minderjährige Kinder und ein evtl. Ehegatte VORRANGIGE Unterhaltsansprüche. Von der Ausbildungsvergütung bleiben i.d.R. ca 85 Euro unberührt, ansonsten wird die Vergütung auf den Bedarf angerechnet. Solange das Kind minderjährig ist und ein titulierter Unterhaltsanspruch besteht, läuft bis zur Abänderung dieser Anspruch weiter... der Vater kann nicht ohne weiteres die Zahlungen einstellen. Allerdings ist auch das Kind (und ab Volljährigkeit auch die Mutter) über verpflichtet, die Einkommensverhältnisse Auskünfte zu geben, da alles Daten zu berücksichtigen sind. Das alles ist aufwendig und sollte - wie ja schon gesagt - vom Fachanwalt behandelt werden, wenn sich die Eltern nicht einigen können.

Mitglied inaktiv - 20.01.2004, 14:28



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