Frage: Unterhalt

Hallo, ist es richtig das das Kindergeld das ich vom Staat bekomme,anteilig von dem Unterhalt den ich vom Kindsvater bekomme- für das Kind-prozentual abgezogen wird? Und wenn ja,warum? Danke Steffi

Mitglied inaktiv - 14.01.2004, 09:31



Antwort auf: Unterhalt

...wobei erst ab einem bestimmten Betrag an Unterhalt das Kindergeld angerechnet wird. NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.01.2004



Antwort auf: Unterhalt

Hi, das Kindergeld steht beiden Elternteilen zu. Beide Elternteile sind dem Kind zu Unterhalt verpflichtet. Der betreuende Elternteil erfüllt bei einem minderjährigen Kind diese Pflicht durch die Betreuung des Kindes im alltag. Der getrenntlebende Elternteil durch Barunterhalt. Das Kindergeld wird nur an den betreuenden Elternteil ausgezahlt. Der getrenntlebende Elternteil bekommt die Hälfte des Kindergeld beim Unterhalt angerechnet, soweit er wenigstens einen vorgegebenen Betrag an Unterhalt leistet. Gleiches gilt für den Steuerfreibetrag, auch hier hat jeder Elternteil ein halbes Kind. Der Barunterhalt kann weiter nicht von der Steuer abgesetzt werden, das ist i.d.R.über das Kindergeld abgedeckt.

Mitglied inaktiv - 14.01.2004, 11:06



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