Frage: Unterhalt

Hallo noch mal.Hab mich belesen,daß nicht nur meinem unehelichem Lind sondern auch mit Unterhalt von Kindvater zusteht.Ich bin aber mit einem anderen Mann verheiratet.Wird irgendetwas von seinem Gehalt da mit angerechnet?Er hat ja eigentlich nix damit zu tun.Aber wir leben zusammen.Das kommende Kind war ein Ausrutscher beim Seitensprung.Mein Mann will dieses Kind nicht adoptieren,aber mit und zusammenleben.Zu dem Kindsvater will ich keinen Kontakt mehr,nur behördlich

Mitglied inaktiv - 11.07.2003, 07:48



Antwort auf: Unterhalt

Wenn Du verheiratet bist wirst Du vom Kindsvater wohl keinen Unterhalt bekommen. Genauso wie Du nur Behördlichen Umgang mit Ihm haben willst. Wenn er Unterhalt zahlt hat er auch ein Recht darauf sein Kind zusehen und es mit zu nehmen. Mein Mann hat noch 2 Kinder für die er bis zu unserer Heirat Unterhaltsvorschuss bekommen hat, da die Mutter nicht auffindbar ist. Nach unserer Heirat gabs nichts mehr.

Mitglied inaktiv - 11.07.2003, 10:29



Antwort auf: Unterhalt

"Wenn Du verheiratet bist wirst Du vom Kindsvater wohl keinen Unterhalt bekommen." Das muss so nicht stimmen. Denkbar sind verschiedene Varianten: -Ehemann und Kindsvater tragen die Unterhaltskosten gemeinsam (zB wenn beide ein Kind mit ihr haben) -Kindsvater trägt die Unterhaltskosten alleine, weil Mutter bislang voll erwerbstätig war, (allerdings wird ihr evtl. ein kleines Einkommen wegen der Haushaltsführung unterstellt). -etc etc "Genauso wie Du nur Behördlichen Umgang mit Ihm haben willst." ??? "Wenn er Unterhalt zahlt hat er auch ein Recht darauf sein Kind zusehen und es mit zu nehmen." Das Recht hat er, ob er Unterhalt zahlt, oder nicht (zB wegen mangelnder Leistungsfähigkeit), das ist ein eigenständiges Recht von Vater und Kind und völlig unabhängig vom Unterhalt "Mein Mann hat noch 2 Kinder für die er bis zu unserer Heirat Unterhaltsvorschuss bekommen hat, da die Mutter nicht auffindbar ist. Nach unserer Heirat gabs nichts mehr." Ja, das stimmt, sobald eine Lebensgemeinschaft (verheiratet oder nicht, gemeinsamer HAusstand genügt wohl) entfällt der Unterhaltsvorschuss. @Steffli, offensichtlich bistr du momentan ziemlich erschüttert, jedenfalls erweckst du bei mir den Eindruck durch deine teilweise wirre Fragepostings. Darum ein paar Fakten: -Wenn ihr nichts unternehmt, dann gilt dein Ehemann kraft Gesetz als Vater des Kindes, bzw. das Kind als ehelich geboren und der Kindesvater kann dagegen nichts unternehmen, ist aber auch zu nichst verpflichtet. -Wenn ihr Wert darauf legt, dass das Kind 0offiziell kein Kind deines Mannes ist, bzw dass der biologische Vater zum jurist. Vater des Kindes wird, dann solltet ihr (ruhig schon vor der geburt) zum Jugendamt gehen, die Beistandschaft klären und dann den Vater angeben. Am Besten wäre eine "Dreiererklärung", d.h. der Vater, Du und dein Mann erklären schriftlich, wer der biologische Vater ist. -Ansonsten muss dein Mann eine Vaterschaftsanfechtungsklage einreichen, wenn er (irgendwann aus irgendeinen Grund) aus der Vaterschafts-Verantwortung (UNterhalt!) raus will. -Sobald der biologische Vater gekärt ist, durch Anerkennung oder durch Urteil, hat er alle Rechte, die ein Vater hat. cu

Mitglied inaktiv - 11.07.2003, 12:59



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