Liebe Frau Bader,
ich hätte mal eine Frage zum Unterhaltsrecht, ich hoffe dass sie mir diese im allgemeinen beantworten können.
Eine Frau bekommt nichtehelichen Unterhalt zwecks einem unehelichem Kind, der Kindsvater heiratet in dem Zeitraum ( den drei Jahren ) und seine Frau bekommt ein Kind, ändert sich dann was am Selbstbehalt des Kindsvaters ( wird der durch die neue Frau und das neue Kind höher ) ?
Und wie ist die "Rangfolge" der Unterhaltszahlungen, erst die Kinder und dann..???? erst die EX Frau oder die Ehefrau??
Vielen Dank für ihre Hilfe
Nicole
Mitglied inaktiv - 09.11.2000, 13:13
Antwort auf:
Unterhalt
Liebe Nicole, ich habe nicht ganz verstanden, worum es geht. Heiratet der Kindsvater die mUtter des nichtehelichen KIndes und bekommt noch eins?
Allgemeines:
Kinder gehen vor, sind aber untereinander gleichgestellt (uneheliche+eheliche)
Erstfrauen gehen Zweitfrauen vor.
Der Selbstbehalt ist gesetzl. festgelegt und ändert sich nur durch andere Gehälter.
Gruß
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.11.2000
Antwort auf:
Unterhalt
Ich denke, Nicole mein das So:
Vater V bekommt mit Frau A ein Kind K1.
Und bezahlt auch (Kindes-)Unterhalt für K1. Ob er auch für A bezahlt weiß ich nun nicht...
Nun heiratet er Frau B und bekommt Kind K2.
Wie sieht es nun aus?
Sollte er bei nur einem unterhaltsberchtigren Kind (K1) in der Dü-Tab. höher gerutscht sein, rutscht er nun mit mehreren Unterhalltsberechtigten natürllich erst mal wieder runter. Sprich: K1 bekommt weniger Unterhalt.
Soweit ist ist das für mich alles klar, aaaaaaaber:
Sollte A Unterhalt wegen des Kindes erhalten haben (nicht verheiratet gewesen!): wie sieht es dann nach seiner Eheschließung mit B aus? Zumal wenn er K2 bekommt und B nicht mehr arbeiten geht?
(Das sind jetzt meine Annahmen, die mich aber sehr stárk interessieren...)
Danke schon mal für die Antwort,
Désirée
Mitglied inaktiv - 14.11.2000, 00:00