Frage: Unterhalt

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann und ich haben 5 gemeinsame Kinder, von denen 4 bei mir leben. Sie sind jedes zweite Wochenende sowie während der Hälfte der Schulferien beim Vater. Jetzt will mein Exmann den Unterhalt diesen Monat und nächsten Monat für die Kinder einbehalten, weil sie während der halben Sommer- und der halben Herbstferien, also insgesamt 4 Wochen, bei ihm waren. Er argumentiert nun, dass das ja für zwei Monate ein Wechselmodell wäre, so dass sich die Unterhaltszahlungen aufheben würden und er nun für diesen und nächsten Monat nichts zu zahlen bräuchte. Ist das rechtens? Es würde mich in enorme Schwierigkeiten stürzen. Was kann ich tun, wenn es nicht rechtens ist. Mit freundlichen Grüßen binemei

von binemei am 07.12.2018, 16:53



Antwort auf: Unterhalt

Hallo, nein, darf er nicht. Die Kosten laufen ja auch weiter. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.12.2018



Antwort auf: Unterhalt

Hallo Nein ist es nicht, die Umgänge inklusive halbe Ferien sind in den Unterhaltszahlungen schon berücksichtigt, daher kann er das vergessen. Würde postwendend eine Beistandschaft beim Jugendamt machen die ihm das auch erzählen und ggf. Unterhaltsvorschuss beantragen. Dann zahlen sie und holen es sich von ihm zurück.

von Sternenschnuppe am 07.12.2018, 17:17



Antwort auf: Unterhalt

Hallo Sternschnuppe, hast du das Krachen gerade gehört? Das war der Felsbrocken, der von meinem Herzen gefallen ist. Aber ich bin trotzdem gespannt, was die anderen zu sagen haben.

von binemei am 07.12.2018, 17:37



Antwort auf: Unterhalt

Eher gestern, da wurde hier ein Blindgänger gesprengt ;-) Aber guck mal hier, Frau Bäder antwortet sicherlich auch noch. https://www.scheidung.org/unterhalt-ferien/

von Sternenschnuppe am 07.12.2018, 18:31



Antwort auf: Unterhalt

Vielen, vielen Dank, Sternschnuppe. Du bist der Hammer. Bist du Anwältin? Oder hast du jetzt extra meinetwegen das Internet durchforstet?

von binemei am 07.12.2018, 18:42



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