Frage: Unterhalt

Hallo Frau Bader, seit 13 Jahren haben wir Ärger mit der Ex meines Mannes . Ihr neues Problem: Mein Mann würde zu wenig Unterhalt für seinen Sohn , 15 Jahre alt, zahlen. Mein Mann hat ein monatliches Netto von 2100 Euro. Fahrtweg 30km hin und 30km zurück. Als Hobby ist er Trainer im Verein und erhält 200 Euro Aufwandsentschädigung. Ich arbeite in Teilzeit da wir ein gemeinsames Kind von 2 Jahren haben Ich verdiene Netto 1250 Euro und muss 43km hin und 43km zurück fahren . Da wir beide so weit zur Arbeit fahren,erhalten wir meist zwischen 2000-2500 Euro an Steuern zurück. (Gemeinsame Steuererklärung, das Geld ist also für uns beide.) Können Sie anhand der Daten ausrechnen, was dem Sohn an Unterhalt zusteht? Vielen Dank und LG

von Lisa887 am 12.03.2018, 18:50



Antwort auf: Unterhalt

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise – Einzelfallberechnungen darf ich hier nicht durchführen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.03.2018



Antwort auf: Unterhalt

Eine Anmerkung noch: wir wohnen im Eigentum, dass aber noch nicht abgezahlt ist . Müssen wir dies auch anrechnen?

von Lisa887 am 12.03.2018, 20:39



Antwort auf: Unterhalt

Du wirst hier von Fr. Bader keine detaillierte Unterhaltsberechnung erhalten, das darf sie gar nicht.

von malini am 12.03.2018, 21:30



Antwort auf: Unterhalt

Hallo, Frau Bader wird das nicht unentgeltlich ausrechnen., aber das könnt ihr auch selbst: 1.) Google mach nach Unterhaltsrichtlinie Düsseldorfer Tabelle 2018 2.) Dann rechne selbst: 2100 minus berufsbedingte Aufwendungen (30 km x0,3 EUR x 19 Arbeitstage pro Monat = 171 EUR berufbed Aufwendungen wenn sonst nix dazukommt) das übersteigt die Pauchale von 5%, also zieht ihr 171 EUR von 2100 ab= 1930 EUR bereinigtes Netto. Nach Abzug des halben Kindergeldes und bei 2 unterhaltsberechtigten Kindern sagt die Tabelle 394 EUR für den Großen. Das hab ich jetzt in 3 Minuten grob kalkuliert, ich bin kein Anwalt, aber ich kann lesen und googeln. Dein Einkommen spielt in dieser Berechnung keine Rolle Gruss D

von desireekk am 13.03.2018, 02:20



Antwort auf: Unterhalt

Hallo Frau Bader, wenn es so ist dass Sie keine detaillierte Berechnung machen dürfen , würde ich gerne wissen ob wir das Eigentum, die Aufwandsentschädigung und auch die Steuern bei der Berechnung berücksichtigen müssen . Vielen Dank und sorry ich wusste nicht dass Sie keine Berechnungen machen dürfen.

von Lisa887 am 13.03.2018, 06:22



Antwort auf: Unterhalt

Hallo Desireek, auch ich kann lesen und googeln. So einfach ist die Geschichte aber nicht... Liebe Grüße

von Lisa887 am 13.03.2018, 06:23



Antwort auf: Unterhalt

Meines Wissens ist die Steuerrückzahlung (anteilig) auf sein Gehalt anzurechnen (erhöhend). Mit der Aufwandsentschädigung hab ich mich nicht beschäftigt. Selbst genutztes Eigentum spielt an der Stelle (meines Wissens nach) keine Rolle. Wenn dann ist es auch eher anzusehen als "damit wird Vermögen angehäuft". Geht doch einfach zum Jugendamt und lasst den Unterhalt berechnen. Die machen das üblicherweise auch kostenfrei. Gruß Sabine

von SumSum076 am 13.03.2018, 09:35



Antwort auf: Unterhalt

Hi. Ist sicher nicht schön, im Dauerclinch mit der Ex des Partners zu leben - aber bei Unterhalt geht es nicht um sie, sondern um den gemeinsamen Sohn. Und dem steht durchaus auch eine Unterhaltserhöhung zu, sofern eure Gehälter etc. dies zulassen. Sie hat grundsätzlich das Recht, den Unterhalt alle 2 Jahre prüfen und anpassen zu lassen. Ich würde dies nicht so sehr als Schikane gegen euch sehen, sondern als berechtigten Anspruch des gemeinsamen! Sohnes. Würde auch raten, dies beim JA ausrechnen zu lassen. Ist kostenlos und ihr wisst schon mal, was auf euch zukommt.

von cube am 13.03.2018, 10:21



Antwort auf: Unterhalt

Wieso "eure" Gehälter. Sein Gehalt. Er verdient ja nicht wenig.

von Ani_k am 13.03.2018, 10:25



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