Meine Tochter (8) hat bis vor 1,5 Jahren Unterhaltsvorschuss über das Jugendamt bekommen. Zu ihrem Vater haben wir schon keinen Kontakt mehr seit sie 1 Jahr alt war.
Nun da ich im April 01 mit ihr wg. Heirat von Deutschland in die Schweiz gezogen bin hat mir das Jugendamt alle vollstreckbaren Titel zugesandt. Mit diesen Titeln sind wir zum Sozialen Dienst unserer Gemeinde, die normal den Unterhalt bevorschussen. Leider verdient mein Mann hierzu aber zu viel. Man sagte uns dort, dass wir privat versuchen müssen, den Betrag einzufordern.
Nun meine Frage: Welche (rechtlichen) Möglichkeiten habe ich denn, den ausstehenden und laufenden Unterhalt von ihm zu fordern. Ich habe ihn zwar ganz nett angeschrieben, aber ich bezweifele, dass er daraufhin zahlen wird.
Vielen Dank für Ihre Antwort
Kati
Mitglied inaktiv - 14.01.2002, 07:57
Antwort auf:
Unterhalt
Liebe Kathi,
Sie haben vollstreckbare Titel, weil Sie Unterhaltsklagen gewonnen haben?
Da sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit der Beauftragung des Gerichtsvollziehers vor. Bringt nur oft nichts. Besser ist, Sie beauftragen einen Rechtsanwalt, Das Gehalt zu pfänden.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.01.2002
Antwort auf:
Unterhalt
Wenn Du einen vollstreckbaren Titel hast, kannst Du sofort pfänden. Dazu mußt Du bloß zum Amtsgericht gehen und einen Pfändungsantrag stellen. Dann kreuzt der Gerichtsvollzieher bei ihm auf. Oder Du läßt eine Gehaltspfändung machen, wenn in dem Titel regelmäßige Zahlungen genannt sind. Dann muß sein Arbeitgeber einen Teil seines Gehaltes direkt an Dich überweisen. Peinlich, sowas, kann ich Dir sagen ;-).
Aber vielleicht reicht es zunächst, damit zu drohen....
Mitglied inaktiv - 15.01.2002, 14:39