Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit 2 Monaten ungewollt arbeitslos.Den Unterhalt habe ich regelmäßig an meine Tochter bezahlt. Ich habe jetzt nur noch 600 Euro als Einkommen. Da wir in keiner Lebensgemeinschaft wohnen(getrennte Wohnungen) kann meine Freundin Unterhaltsvorschuß vom Staat bekommen. Ich muß jetzt Auskunft geben über meine Vermögenswerte.Ich bin in Besitz von Aktien, Lebensversicherung. Muß ich darüber Auskunft geben? Kann mein gespartes Geld mit an den Unterhaltsvorschuß angerechnet werden? Vielen Dank im voraus und liebe Grüße
Mitglied inaktiv - 10.01.2002, 08:00