hallo frau bader! hypothetische frage: aus einer außerehlichen Beziehung eines ehemannes geht ein kind hervor. welches einkommen wird zugrunde gelegt, wenn er auf unterhalt in anspruch genommen wird: das gemeinsame einkommen beider ehegatten oder nur das seine? ist hier relevant, ob die ehegatten in gütergemeinschaft bzw. gütertrennung leben? vielen dank felicitas
Mitglied inaktiv - 16.10.2001, 11:04