Hallo,
ich hab mal eine Frage. Ich bekomme im April mein 1. Kind, vom Kindsvater habe ich mich aber mittlerweile getrennt (wir sind nicht verheiratet, er steht aber zu dem Kind).
Wie läuft denn das mit dem Unterhalt eigentlich? An wen muss ich mich wenden, was muss ich tun?
Ich weiß, das klingt naiv, aber ich hab wirklich nicht den Plan bei dem Thema...hoffe, dass Sie mir helfen können...
Viele Grüße
Mitglied inaktiv - 04.02.2010, 15:12
Antwort auf:
Unterhalt
Hallo,
am besten lassen Sie sich bei einem Anwalt beraten, was Ihnen zusteht.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.02.2010
Antwort auf:
Unterhalt
Vielen Dank für die schnelle Antwort...
Muss der Anwalt dann nicht eine Verdienstbescheinigung von 2009 vom Kindsvater haben, um mir weiterhelfen zu können? Oder besorgt er sich die dann?
Mitglied inaktiv - 04.02.2010, 15:35
Antwort auf:
Unterhalt
Hallo Melle,
geh zum Jugendamt und lass eine kostenlose Beistandschaft ein. Die kümmern sich dann um die Kindesunterhalt und können dir auch schon mal einen Anhaltspunkt geben ob er fin. in der Lage ist auch Betreuungsunterhalt für dich zu zahlen - das solltest du dann aber über einen Anwalt machen lassen.
Lena
Mitglied inaktiv - 04.02.2010, 16:47
Antwort auf:
Unterhalt
ich denke, ein anwalt braucht die verdienstbescheinigungen der letzten 12 monate und kann auch ermitteln, ob DIR unterhalt zusteht.
wenn du das aber ausschließen und warten kannst, kannst du nach der geburt eine beistandschaft beim jugendamt beantragen. die ermitteln dann den unterhalt für das kind.
kostet nichts und bei jeder ehöhung wird der vater automatisch zur zahlung aufgefordert.
Mitglied inaktiv - 04.02.2010, 16:49