Frage: Unterhalt

Hallo! Von meinem Sohn die Freundin erwartet ein Kind von ihm. Er ist 21 und noch in der Schule. Er hat kein Einkommen. Muß er Unterhalt zahlen, wenn ja wie viel , ist es Vermögensabhängig (wenn er zum Beispiel ein Sparkonto hat, gibt es da einen Freibetrag) und muß er auch für die Freundin Unterhalt zahlen (wie viel) wenn sie nicht arbeitet? und wenn er nicht dafür aufkommen kann, müssen dann wir als seine Eltern Unterhalt zahlen. Vielen Dank schon im voraus. Sandra

Mitglied inaktiv - 06.11.2009, 19:24



Antwort auf: Unterhalt

Ich finde es schade, dass die Frage so unpersönlich gestellt wird. Schließlich erwartet doch Dein Sohn auch ein Kind und Du ein Enkelkind?!!! Ist Dein Enkelkind es nicht wert, von Euch finanziell unterstützt zu werden? Evtl. bleibt es sein einziges Kind und Euer einziges Enkelkind? Nur mal zum Nachdenken. V. G.

Mitglied inaktiv - 06.11.2009, 20:57



Antwort auf: Unterhalt

Ich finde, Ihr solltet Euch gemeinsam auf das Kind freuen und es soweit es geht finanziell unterstützen, egal ob Ihr müßt oder nicht.

Mitglied inaktiv - 06.11.2009, 21:41



Antwort auf: Unterhalt

also ich finde nicht, daß man auf lebenszeit für dinge aufkommen muß, für die die kinder verantwortlich sind, deswegen verstehe ich das anliegen. der vater ist unterhaltspflichtig, vermögen wird nicht angerechnet. wenn er nicht zahlen kann, bekommt die mutter unterhaltsvorschuss für das kind, den der vater, wenn er zahlungsfähig wird, zurückzahlen muß. der mutter gegenüber ist er auch unterhaltsverpflichtet, aber wo nichts ist, kann man nichts holen. soweit ich informiert bin, stehen die eltern nicht in der pflicht. war zumindest mal so....

Mitglied inaktiv - 07.11.2009, 10:16



Antwort auf: Unterhalt

Auch ich meine zu wissen, dass ihr als Großeltern unterhaltsmäßig nicht in die Pflicht genommen werden könnt, zu mal euer Sohn schon 21 ist. Da bei ihm auch nichts zu holen sein wird, gibt es für das Kind Unterhaltsvorschuss, max. 72 Monate. Betreuungsunterhalt für die Mutter fällt flach. Kann, wie vallie, die Frage durchaus verstehen. Ihr werdet zwar Großeltern, aber daraus ergibt sich ja keine finanzielle Leistungspflicht für Mutter und Enkel.

Mitglied inaktiv - 07.11.2009, 14:30



Antwort auf: Unterhalt

Auch ich meine zu wissen, dass ihr als Großeltern unterhaltsmäßig nicht in die Pflicht genommen werden könnt, zu mal euer Sohn schon 21 ist. Da bei ihm auch nichts zu holen sein wird, gibt es für das Kind Unterhaltsvorschuss, max. 72 Monate. Betreuungsunterhalt für die Mutter fällt flach. Kann, wie vallie, die Frage durchaus verstehen. Ihr werdet zwar Großeltern, aber daraus ergibt sich ja keine finanzielle Leistungspflicht für Mutter und Enkel.

Mitglied inaktiv - 07.11.2009, 14:30



Antwort auf: Unterhalt

Generell sehe ich das auch so, dass die erwachsenen Kinder für sich selbst aufkommen sollten, aber in diesem Fall, wo es um ein Kind geht, sehe ich das etwas anders. Nur weil die Umstände der Schwangerschaft wohl nicht so wie gewünscht eingetreten sind, sollen Mutter und Kind (und ggf. die Eltern der Mutter) alleine sehen wie sie klarkommen? Denn dahingehend habe ich die Frage verstanden, da ja offenbar auch nicht gewollt ist, dass der Sohn (also der Vater des Kindes) Unterhalt zahlen soll. Die Eltern der Mutter und die Mutter selbst können sich nicht so einfach aus der Verantwortung ziehen und müssen für das Kind nicht nur finanziell aufkommen, sondern haben auch die Erziehung und Betreuung zu sorgen. Und irgendjemand dieser Familie (oft übernehmen das ja dann auch die Omas, damit die Mutter z. B. ihre Schulausbildung beenden kann) kann, bis das Kind einen Betreuungsplatz bekommt, kein Geld verdienen. Und alles nur, weil die Eltern der Mutter das "Pech" hatten, eine Tochter bekommen zu haben, die schwanger werden und Kinder bekommen kann. Die anderen Eltern hatten ja "Glück", dass sie einen Sohn bekommen haben?! Trotzdem L. G.

Mitglied inaktiv - 07.11.2009, 14:32



Antwort auf: Unterhalt

Verwandte sind sich sowohl in aufsteigender als auch absteigender Linie gegenseitig unterhaltspflichtig. Wenn der Kindsvater keinen Unterhalt zahlen kann sind unter Umständen die Großeltern (und zwar alle 4!) zahlungspflichtig. Genau kann man das aber erst nach Kenntnis der Gegebenheiten sagen.

Mitglied inaktiv - 07.11.2009, 15:33



Antwort auf: Unterhalt

ich sehe das anders und verstehe auch die frage anders. es ist nicht nicht gewünscht, daß der sohn unterhalt zahlt, er ist schlicht und ergreifend nicht in der lage dazu. die eltern der mutter sind genausowenig dazu verpflichtet, sich finanziell oder ideell zu beteiligen!!!! ich kann dir mit sicherheit sagen, daß meine mutter bei einem fachanwalt für familienrecht war, der ihr glaubhaft versicherte, daß sie NICHT für mich aufkommen muß. allerdings ist das ein paar jahre her. normalerweise wird eine junge mutter alg2, im volksmund h4 beantragen und auch bekommen, wenn der kv nicht in der lage ist, sie zu unterhalten. völlig egal, ob mädchenmutter oder jungenmutter, ICH möchte nicht dafür aufkommen. ich habe übrigens 2 töchter.

Mitglied inaktiv - 07.11.2009, 17:45



Antwort auf: Unterhalt

den paragraphen würde ich gerne sehen..... wenn dem so wäre, was meinst du, wieviele eltern ihre töchter zur abtreibung überreden/zwingen würden??? oder schwiegereltern ihre schwiegertöchter??? ich glaube nicht, daß DAS gewollt ist!

Mitglied inaktiv - 07.11.2009, 17:47



Antwort auf: Unterhalt

Ich habe das jetzt gefunden In der Regel müssen die Kosten für den Unterhalt des Enkelkindes auf alle Großeltern verteilt werden. Selbst wenn nur ein Elternteil, beispielsweise der Vater des Kindes, seinen Unterhaltsbeitrag schuldig bleibt und die Mutter des Kindes Naturalunterhalt leistet: es haften beide Großeltern, also väterlicher- und mütterlicherseits, nicht gleichmäßig, sondern immer in Abhängigkeit vom persönlichen Einkommen. Der Selbstbehalt, also das Einkommen, dass beim Unterhaltsverpflichteten zu dessen eigenem Lebensunterhalt verbleiben muss, ist für die Großeltern höher als für die Eltern. Beträgt der Selbstbehalt beim erwerbstätigen Elternteil aktuell 890 Euro (West) bzw. 820 Euro (Ost), so kann er bei den Großeltern bis zu 1.250 Euro betragen. Außerdem wird bei Großeltern – im Gegensatz zu Eltern – kein “fiktives Einkommen“, also ein bei Aufnahme einer Tätigkeit theoretisch erzielbares Einkommen, zugrunde gelegt. Ist die Rente niedrig, so sind Opa und Oma nicht verpflichtet, einen Job anzunehmen. Aber auch reiche Großeltern müssen nicht “zur Ader lassen“. Bemessungsgrundlage ist immer nur der Betrag, den die Eltern ihren Kindern an Unterhalt zu leisten hätten. Verfügen die Eltern über kein relevantes Einkommen, so müssen die Großeltern folglich nur den Mindestunterhalt leisten. Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs Bei der gerichtlichen Geltendmachung sind dagegen einige Fallstricke zu beachten. So versagte das Oberlandesgericht Jena jüngst einen Unterhaltsanspruch gegen die Großeltern, da der klagende Enkel vor Gericht nichts zur Leistungsfähigkeit seiner Mutter vorgetragen hatte. (OLG Jena, Beschluss 2005 - 1 WF 240/05) Zwar erfüllte die Kindsmuttter ihre Verpflichtung zum Unterhalt durch Pflege und Erziehung des Kindes, also durch Leistung des Betreuungsunterhalts. Dennoch: Sie bleibt auch bezüglich des Barunterhalts vorrangige Unterhaltsschuldnerin. Insofern hätte – vor einer Inanspruchnahme der Großeltern –vorgetragen werden müssen, dass die Mutter mittellos sei. Ganz so einfach ist der Weg an Opa und Omas Portemonnaie somit nicht. Neben der Einkommenssituation der Eltern müssen auch die finanziellen Verhältnisse aller Großelternteile dem Gericht bekannt gemacht werden, also auch derjenigen, die nicht für den Unterhalt des Enkelkindes herangezogen werden sollen. Selbstverständlich besteht insofern ein gerichtlich durchsetzbarer Auskunftsanspruch gegen alle Großeltern. den dazugehörigien Paragraphen nicht wirklich gefunden, aber Frau Bader beantwortet sicherlich die Frage Fachgerecht. Lg Mareike

Mitglied inaktiv - 07.11.2009, 18:01



Antwort auf: Unterhalt

also das würde mich nun mal interessieren, wie das in der PRAXIS aussieht. ich kann mich nicht erinnern, daß im antrag auf h4 nach den großeltern gefragt wird. und auch nicht nach denen väterlicherseits. ob sich da die gesetze in den letzten jahren sooo geändert haben???

Mitglied inaktiv - 07.11.2009, 18:09



Antwort auf: Unterhalt

... bin sprachlos.

Mitglied inaktiv - 07.11.2009, 18:36



Antwort auf: Unterhalt

Ich verstehe nicht ganz, warum Du da "sprachlos" bist (diese Gesetze gibt es übrigens schon lange). Ich empfinde es als ganz normal, daß Familien sich gegenseitig unterstützen. Im Übrigen sind im Einzelfall auch (erwachsene) Kinder ihren Eltern und auch ggf. ihren Großeltern gegenüber unterhaltspflichtig.

Mitglied inaktiv - 07.11.2009, 18:46



Antwort auf: Unterhalt

1995 gab es das nicht. sorry, ich sehe das anders. wenn mein kind ein kind haben will, dann ist das ihr oder sein lebensentwurf. dann muß das kind dafür einstehen. oder anders: eine frau mit x kindern wird nach jahrelangem hausfrauendasein verlassen. mann kann nicht zahlen, will nicht zahlen. dann zahle ICH ggf als großmutter???? egal ob vom sohn oder der tochter??? wenn die 5 kinder haben, wären das minimum pro kind ca. 200€...na danke. das finde ich nicht normal.

Mitglied inaktiv - 07.11.2009, 18:51



Antwort auf: Unterhalt

das gibt es schon,wird aber wohl kaum angewant. Ich kenne keine Oma die für Ihr Enkel aufkommen muss und hier laufen genug Teenies mit Babys rum.

Mitglied inaktiv - 07.11.2009, 19:00



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