Hallo, ich hätte gerne mal gewußt, ob der Vater verpflichtet ist, seinem Kind Unterhalt zu zahlen, obwohl die ganze Familie (Eltern und Kind) in einer häuslichen Gemeinschaft zusammen leben? Besteht die Verpflichtung darin, das der Vater den Krippenbeitrag bis auf 50 Euro und zusätzlich ca. 240 Euro an sein Kind zahlt, damit dieses Geld evtl. angespart werden kann? Wir sind nicht verheiratet und ich bin wieder voll Berufstätig. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen! Vielen Dank!
Mitglied inaktiv - 05.09.2009, 19:59