Sehr geehrte Frau Bader, wir sind noch am Überlegen, ob wir heiraten wollen oder nicht. Ich bin jetzt im 5. Monat schwanger und leben schon seit längerer Zeit zusammen. Nun meine Frage zum Unterhalt für das Kind: Wird es durch das Nicht-Verheiratetsein der Eltern schlechter gestellt? Wie sind die Ansprüche? Wohin muss ich mich wenden?
Viele Grüße
Christina G.
Mitglied inaktiv - 25.06.2001, 11:10
Antwort auf:
Unterhalt
Liebe Christina,
da die Ehe grundgesetzlich geschützt ist, gibt es eine Menge von Nachteilen, die eine nichteheliche Lebensgemeinschaft mit sich bringt, ein Aufzählen würde hier den Rahmen sprengen (dies geht unter www.homepage-recht.de).
Nachteile würde es weniger beim Kindesunterhalt geben als bei dem Unterhalt für Sie (Sie bekommen nur u.U. Unterhalt, ohne verheiratet zu sein).
Rechtlich ist es zusammenfassend gesagt, in jeder Hinsicht sinnvoller zu heiraten, wenn man KInder hat.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.06.2001