Frage: Unterhalt !

Liebe Frau Bader ! Meine Geschichte ist leider etwas länger: Seit 8 Jahren lebe ich getrennt von meinem Ex. Die beiden gemeinsamen Töchter (9 und 12 Jahre) leben bei mir und mein Sohn (14 Jahre) lebt beim Ex. Ich bekomme für die Mädchen 245 Euro Unterhalt/Monat. Für die beiden Großen habe ich noch vor der Trennung ihr Geld von Taufe, Geburtstagen usw. auf der Bank angelegt. Mittlerweile ist das Geld zusammengeworfen worden und auf den Namen der älteren Tochter auf der Bank in meinem derzeitigen Wohnort angelegt. Letzten Sonntag hatte mein Sohn Konfirmation und hat wohl eine Menge Geld bekommen, das er anlegen möchte. Meinem Ex kam die Idee, man könnte ja die Hälfte des von mir für die Kinder angelegten Geldes dazunehmen. Dafür ist er ohne mein Wissen hier bei mir auf die Bank und wollte den Anteil des Sohnes einfach abheben. Zum Glück ging das ohne meine Unterschrift nicht. Gestern hat er mir erst mit dem Anwalt gedroht, sollte ich nicht kleinbeigeben und heute hat er schon die Strategie geändert. Wenn ich nicht bereit bin, die Kontoauflösung zu unterschreiben, damit er an das Geld kann, dann streicht er mir solange den Unterhalt, bis er den Anteil eingespart hat. Ich habe nun versucht über das Jugendamt (Unterhaltsvorschuß..) Unterstützung zu bekommen - vergeblich. Was kann ich tun. Es würde ja bedeuten, dass er mir über 5 Monate den Unterhalt streichen würde, mir dann die Hälfte des angelegten Geldes gehören würde, ich aber nie ohne seine Einwilligung an MEIN Geld kann. Für Tipps oder Hinweise wäre ich sehr, sehr dankbar. Er hat mir nämlich ein Limit bis 30.3. gesetzt. Vielen Dank im Voraus und viele Grüße Maike

Mitglied inaktiv - 28.03.2007, 14:46



Antwort auf: Unterhalt !

Hllo, bitte lesen Sie die Hinweise und stellen Sie die Frage allgemeiner! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.04.2007



Antwort auf: Unterhalt !

hallo, gibt es für den unterhalt einen titel/jugendamtsurkunde? dann kann er drohen...einbehalten und du kannst pfänden lassen. geht doch um kindesunterhalt, oder? lg, sandra

Mitglied inaktiv - 28.03.2007, 20:32



Antwort auf: Unterhalt !

Hallo! Erst Mal vielen Dank für deine Auskunft. Eine Jugendamtsurkunde haben wir nicht, aber ein Gerichtsurteil in dem steht, was er zu zahlen hat. Es handelt sich nur um Kindesunterhalt, nicht um Unterhalt für mich. Wie läuft denn so eine Pfändung ab? Muss ich mich an einen RA wenden? Viele Grüße und nochmal Danke! Maike

Mitglied inaktiv - 29.03.2007, 07:08



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