Seit 4 Jahren wohne ich mit meinem Mann, auch Deutscher, in Italien. Ich habe eine Tochter mitgebracht und letztes Jahr im März haben wir eine gemeinsame Tochter bekommen. Diese hat er auch mittels einer Sorgerechtserklärung vorm Konsulat in Mailand anerkannt. Nun erwarten wir in zwei Wochen unser gemeinsames zweites Kind. Wir sind nicht verheiratet, aber leben zusammen. Momentan kann ich logischerweise nicht arbeiten gehen. Was kann ich bei ihm an Unterhalt für die Kinder eventuell auch für mich bei ihm geltend machen? Er arbeitet freiberuflich und verdient ca. 38000 Euro im Jahr.
Mitglied inaktiv - 28.05.2004, 09:07
Antwort auf:
Unterhalt
Hallo,
es gilt deutsches Recht, da beide D sind (ich würde ja auch gerne in Italien leben-seufz).
Danach haben Sie, je nach KiGA Situation in Italien bis zum üblichen KiGAv Beginn U-Ansprüche, danach nur, wenn keine Unterbringungsmöglichkeiten bestehen.In D geht es danach bis zum 3. LJ des Kindes.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.05.2004
Antwort auf:
Unterhalt
und wo kann ich mich erkundigen in welcher Höhe ich monatlich einen Unterhalt ihm gegenüber geltend machen kann?Momentan habe ich nicht die Möglichkeit mich an irgend ein Jugendamt zu wenden und im Internet habe ich bis auf die Düsseldorfer Tabelle aus der ich leider nicht schlau werde auch nichts gefunden.
Ganz nebenbei, in Italien leben klingt zwar gut ist aber auch nicht immer so lustig. Das Sozialsystem kann man vergessen und die Krankenversorgung sollte man besser privat bezahlen, bzw. kann man sich teilweise nicht mal privat versichern wie für den Zahnarzt z.B.Alles nicht so einfach und wir haben schon sehr viel bezahlt hier, aber die Deutschen Politiker machen ja auch hier ab und zu Urlaub so daß es mich nicht wundert wie die Gesundheitsreform zustande gekommen ist.
LG aus Südtirol dem Mekka der Deutschen Touristen
Mitglied inaktiv - 28.05.2004, 16:22