Hallo Frau Bader, ich bin getrennt lebend, mein Mann bekommt zusätzlich zu seinem Arbeitsverdienst Geld nach dem Hamburger Modell(250.- Euro monatlich), weil er Langzeitarbeitsloser war. Meine Frage: wird das Geld vom Hamburger Modell bei der Höhe der Unterhaltszahlung mit reingerechnet, oder ist das Geld, das quasi nur meinem Mann zusteht? LG und vielen Dank schon mal C. Clausen
Mitglied inaktiv - 27.02.2008, 23:22