Hallo
Ich habe die ersten 3 Jahre von Kind 1 nur UHV bekommen.
Nach Hochzeit den auch nicht mehr.
Laut Urteil im Anerkennungsverfahren musste mein Ex 100% der DD Tabelle zahlen ( ist das ein Titel ? )
Mein Mann hat das Kind nun vor einiger Zeit adoptiert.
Seitdem er es rechtlich los ist arbeitet er wieder mit gutem Verdienst.
Hat er nun Glück gehabt oder kann ich da noch was geltend machen für die ersten 4 Jahre ( bis zum Antrag der Adoption ) ?
Danke für Antwort
P.S. Mein Mann kann ihn ja auch nicht rückwirkend angeben, für die ersten vier Jahre müsste dann doch der leibliche Vater zuständig sein oder ?
von
Sternenschnuppe
am 06.09.2013, 15:26
Antwort auf:
Unterhalt nach Adoption für Vergangenheit ?
Hallo,
wenn Sie einen Titel haben, steht drin, ab wann er zahlen muss.
Anosnten erst ab dem Zeitpunkt, wo der Unterhalt geltend gemacht wurde.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.09.2013
Antwort auf:
Unterhalt nach Adoption für Vergangenheit ?
Hattest du korrekt den Unterhalt gefordert? Dann solltest du den auch eintreiben können. Viel Spaß!
von
Pamo
am 08.09.2013, 10:49
Antwort auf:
Unterhalt nach Adoption für Vergangenheit ?
Spass ist anders, aber Geld verschenken ? Nö :-)
Ich hatte die Beistandschaft und UHV bekommen bis zur Hochzeit.
Von daher schon gefordert, oder ?
Werde da morgen mal anrufen bei der Beistandschaft.
von
Sternenschnuppe
am 08.09.2013, 12:38
Antwort auf:
Unterhalt nach Adoption für Vergangenheit ?
Lass mal hören, wie das geht.
Ob deine Beistandschaft über den Tellerrand hinaus denkt und in der Lage ist, dir da Rat zu geben. Ansonsten würde ich den Anwalt bemühen. Meines Erachtens müsste es - wenn die Kohle korrekt und vollständig gefordert wurde - auch die Differenz zwischen UHV und Mindestunterhalt einzusammeln sein, plus natürlich für die Zeit wo er gar nichts zahlte.
von
Pamo
am 09.09.2013, 09:01