Frage: Unterhalt nach 18 Jahren

Hallo! Habe eine Frage zum Thema Unterhalt. Meine uneheliche Tochter wird im Juli 18 Jahre alt. Am 01.08. beginnt sie eine Lehrstelle. Wie sieht das mit den Zahlungen des Kindsvaters aus? Muss er nicht mehr bezahlen, weil sie da schon volljährig ist, oder bleibt der Anspruch weiter bestehen und wird nur gekürzt? Danke im Voraus für die Beantwortung.

Mitglied inaktiv - 07.05.2001, 09:54



Antwort auf: Unterhalt nach 18 Jahren

Liebes Karinchen, Kinder haben Anspruch auf eine angemessene Ausbildung, auch nach Volljährigkeit. Die Höhe des Unterhalts bemisst sich festen Regelsätzen bemessen, die aber vom entsprechend geltenden Gericht abhängen. Z.B. erhält ein Azubi in München DM 900 mit eigenem Hausstand, wenn das Kind bei Ihnen wohnt, DM 700. Grds. wird aber auch das Einkommen mit berechnet, je zur Hälfte auf Bar-und Naturalunterhalt. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.05.2001



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