Frage:
Unterhalt für Lebenspartner ????
Hallo zusammen,
habe ich das jetzt richtig verstanden, oder doch nicht ???
Muß mein Lebensparter mir unterhalt zahlen ?? Wir sind nicht verheiratet, haben aber eine gemeinsamme Tochter.
Lben in einer Eheänlichen Beziehung.
Danke für Antworten.
Mitglied inaktiv - 24.08.2005, 21:53
Antwort auf:
Unterhalt für Lebenspartner ????
Hallo,
Unterhalt der nichtehelichen Mutter
1. Grund zum Unterhalt
§ 1615 l Abs.1:
6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt hat der KV (=Kindsvater) Unterhalt zu gewähren.
§1615 l Abs.2:
Der Anspruch verlängert sich für den Zeitraum von 4 Mo. vor der Geburt bis 3 Jahre nach der Geburt, wenn die Kindsmutter aufgrund der SS oder Krankheit, die auf SS beruht oder weil ihr eine Tätigkeit nicht zugemutet werden kann (das ist bei einem kleinen Kind bis zu 3 J. idR so, wenn nicht nachweislich eine Betreuungsmöglichkeit besteht wie bei Großeltern im selben Haus).
§1615 l Abs. 3
Über die drei Jahre hinaus muß der nichteheliche Vater Unterhalt zahlen, wenn Versagung "grob unbillig" wäre. Das wird bejaht, wenn es keinen Kindergarten, Großeltern etc. gibt.
2. Kosten SS u. Entbindung
Alle Kosten, die die KK nicht bezahlt
3. Säuglingsausstattung
Kindsvater schuldet Sonderbedarf, dazu gehört die Erstlingsausstattung dazu (Problem nur, was alles dazuzuzählen ist)
4.Höhe des U.
Nur, wenn Kindsmutter bedürftig ist, bekommt sie etwas ( Anrechnung Kindergeld etc.). Sie bekommt 750 €, wenn sie selber auch arbeitet, sonst 650 €. (so Rechtsprechung Gerichte)
Möglicherweise hat die KM Ansprüche gegen ihre Eltern, diese gehen aber erst nach den Ansprüchen gegen den KV.
Wichtig: leugnet der KV seine Vaterschaft, wird ein Test gemacht. Er muß dann auch rückwirkend zahlen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.08.2005
Antwort auf:
Unterhalt für Lebenspartner ????
Unterhalt für Dich muß er zahlen, falls Ihr Euch trennt, Euer Kind noch keine 3 Jahre alt ist und Du deswegen noch nicht wieder arbeitest.
Wenn Ihr zusammen seid, werdet Ihr von Behörden als "eheähnliche Gemeinschaft" rechnerisch wie Eheleute behandelt - d. h. wenn Du Arbeitslosengeld usw. beantragst, wird das Einkommen Deines Partners angerechnet. Verdient er zuviel, wird Dein Antrag auf ALG abgelehnt. Mann kann also sagen, dass er dadurch INDIREKT für Dich aufkommt.
Mitglied inaktiv - 25.08.2005, 07:24
Antwort auf:
Unterhalt für Lebenspartner ????
Wir leben in einer Eheähnlichen Beziehung.
habe 3 Jahre Erziehungsurlaub beantragt ( bin sonst fest Angestellte).
Man kann doch nicht dann ALG beantragen, oder habe ich das jetzt falsch verstanden ??? Denke man nicht falls ja das ich was bekommen würde, da wir schon kein Erziehungsgeld bekommen.
Mitglied inaktiv - 25.08.2005, 08:38
Antwort auf:
Unterhalt für Lebenspartner ????
Da hast Du Recht. Ich wußte nicht, dass Du 3 Jahre Elternzeit hast. Dann kannst Du Dich nicht arbeitslos oder -suchend melden.
Wenn Ihr kein Erziehungsgeld bekommt, ist sein Einkommen zu hoch:-(
Mitglied inaktiv - 25.08.2005, 08:43
Antwort auf:
Unterhalt für Lebenspartner ????
Nunja, Murmeline...
Auch wenn sie zusammenleben, muß er Unterhalt zahlen... da unterscheidet das Gesetz nicht. Ob es das in mtkl. Überweisung tut oder eben in "Naturalien" bleibt den beiden überlassen.
Wiochtig: diesen Unterhal kann man auch bei Zusammenleben steuerl. absetzen, das macht ganz schön was aus!
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 25.08.2005, 15:36
Antwort auf:
Unterhalt für Lebenspartner ????
Hallo murmeline,
würden Sie mich einmal kurz unter elfischnecke@web.de anschreiben?
Ich muss Ihnen etwas Persönliches bezügl. des Besuches beim Sozialamt schreiben. Ginge das?
Lieben Dank
Elfi
Mitglied inaktiv - 25.08.2005, 20:02
Antwort auf:
Unterhalt für Lebenspartner ????
Hallo murmeline,
würden Sie mich einmal kurz unter elfischnecke@web.de anschreiben?
Ich muss Ihnen etwas Persönliches bezügl. des Besuches beim Sozialamt schreiben. Ginge das?
Lieben Dank
Elfi
Mitglied inaktiv - 25.08.2005, 20:03
Antwort auf:
Unterhalt für Lebenspartner ????
Hallo murmeline,
würden Sie mich einmal kurz unter elfischnecke@web.de anschreiben?
Ich muss Ihnen etwas Persönliches bezügl. des Besuches beim Sozialamt schreiben. Ginge das?
Lieben Dank
Elfi
Mitglied inaktiv - 25.08.2005, 20:03