Guten Tag,
ich hab mal die Frage: Unterhaltsberechnungen gelten ja nur bis zur Volljährigkeit. Wann kann mein Sohn den Antrag auf Unterhalt ab 18 stellen.
Wie sollte er am besten vorgehen? Mein Ex-Mann zahlt zwar keinen, aber die Forderung verjährt ja nicht.
Viele Grüße
Ursel
Mitglied inaktiv - 13.05.2010, 13:26
Antwort auf:
Unterhalt bei Volljährigen ....
Hallo,
ab 18. Verjähren nicht, aber man bekommt es nur für die Monate, für die man es gefordert hat
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.05.2010
Antwort auf:
Unterhalt bei Volljährigen ....
An seinem 18 Geb kann er an den Vater herantreten.
Unterhaltsforderung (inl. EUR-Angabe) per Einschrieben/Rückschein mit KtoAngabe des Sohnes inkl. seiner Unterschrift.
Vorher geht nun mal leider nicht.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 13.05.2010, 23:15